Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing)
Standplatzgenehmigung
Mit diesem Onlineformular können Gewerbetreibende eine Standplatzgenehmigung beantragen, die für die Teilnahme an Märkten (einmalige oder langfristige Teilnahme) in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.
Antrag auf Marktfestsetzung
Für die Veranstaltung eines Marktes für gewerbliche Anbieter und von Messen und Ausstellungen kann gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) eine Festsetzung beantragt werden.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Kontakt
Stadt Straubing - Gewerbewesen, Ordnungsaufgaben
Hausanschrift
Theresienplatz 2
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
MI | 08:00-12:00 | |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
FR | 08:00-12:00 |
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Stadtverwaltung Straubing
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94315 Straubing
09421/944-60250