Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Kontakt
Stadt Straubing - Städt. Kindertageseinrichtungen
Hausanschrift
Am Platzl 31
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 303
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
| MO | 8:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
| DI | 8:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
| MI | 8:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
| DO | 8:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
| FR | 8:00-12:00 |
nur mit vorheriger Terminvereinbarung
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Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250
