Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung
Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.Beschreibung
Träger einer Kindertageseinrichtung benötigen eine Betriebserlaubnis, wenn Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden. Für Betreuungsangebote bis maximal 10 Stunden pro Woche oder wenn das einzelne Kind nicht länger als 5 Stunden pro Woche betreut wird, besteht keine Erlaubnispflicht. Diese Betreuungsangebote müssen jedoch beim örtlich zuständigen Jugendamt gemeldet werden.
Voraussetzungen
Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.
Fristen
Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Kontakt
Stadt Straubing - Kindertagesbetreuung
Hausanschrift
Am Platzl 31
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 303
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
| MO | 08:00-12:00 | |
| DI | 08:00-12:00 | |
| MI | 08:00-12:00 | |
| DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
| FR | 08:00-12:00 |
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Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250
