Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Beantragung der Verlängerung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist längstens 5 Jahre gültig. Sie kann auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Die Verlängerung ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt oder kreisfreie Stadt) zu beantragen.
Voraussetzungen
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
Fristen
Der Verlängerungsantrag ist rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
(GebOSt).
Bei (fristgerechter) Verlängerung in der Regel: 32,90 EUR.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Kontakt
Stadt Straubing - Führerscheinstelle
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Am Hagen 59
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Postanschrift
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94303 Straubing
Öffnungszeiten
Ab dem 1. April 2025 sind Vorsprachen und Erledigungen in der Führerscheinstelle ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Termine können über das Terminbuchungsportal reserviert werden.
Zusätzlich gelten ab 01.04.2025 feste telefonische Sprechzeiten. Diese sind montags und donnerstags jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr. Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang können im Bedarfsfall auf telefonischem Wege einen Termin vereinbaren.
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Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
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09421/944-60250
