Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen; Beantragung einer Genehmigung für Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen
Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen anbieten möchten.
Beschreibung
Bei Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen bestimmen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Voraus Umfang und Ziel der Fahrten. Die Fahrten müssen am Ende zum Ausgangsort zurückführen. Die Fahrgäste müssen einen für die gesamte Strecke gültigen Fahrschein besitzen, auf dem der Preis vermerkt ist. Sie dürfen keine Reisenden mitnehmen, die nur einen Teil der Strecke buchen wollen.
Die Genehmigung können Sie bei dem Einsatz von Pkw für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.
Voraussetzungen
- persönliche und fachliche Eignung sowohl der antragstellenden Person als auch der eingesetzten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
- Betriebssitz oder Niederlassung im Inland (im handelsrechtlichen Sinn)
- Nachweis, dass das Unternehmen sicher und leistungsfähig ist
Fristen
Keine
Hinweis: Sollten Sie eine Verlängerung der Genehmigung beantragen wollen, ist frühzeitig vor Ablauf der auslaufenden Genehmigung ein Genehmigungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten
| MO | 08:00-12:00 | |
| DI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
| DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
| FR | 08:00-12:00 |
