Zulassungsbescheinigung Teil I und II; Beantragung eines Ersatzes
Wenn Sie ein Zulassungsdokument verloren haben oder es gestohlen wurde, müssen Sie die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I oder II beantragen.
Beschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II abhandenkommt, muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil I neu ausgefertigt werden.
Voraussetzungen
- bei Diebstahl: Anzeige des Diebstahls bei der Polizei
- bei Verlust: Anzeige des Verlustes bei der Zulassungsbehörde;
eventuell Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung auf Verlangen der Behörde
Fristen
Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung ist unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Kosten
nach Verwaltungsaufwand: ab 11,70 EUR, Versicherung an Eides statt: 30,70 EUR
Rechtsgrundlagen
Öffnungszeiten
Ab dem 1. April 2025 sind Vorsprachen und Erledigungen in der Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Termine können über das Terminbuchungsportal reserviert werden.
Zusätzlich gelten ab 01.04.2025 feste telefonische Sprechzeiten. Diese sind montags und donnerstags jeweils von 08:00 bis 12:00 Uhr. Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang können im Bedarfsfall auf telefonischem Wege einen Termin vereinbaren.
