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Alters- und Ehejubiläum; Ehrung mit einem Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten
Zu besonderen Geburtstagen und Ehejubiläen spricht der Bayerische Ministerpräsident Ehrungen aus.Beschreibung
Der Bayerische Ministerpräsident ehrt Alters- und Ehejubilare aus Anlass der Vollendung des 18., 70., 75., 80., 85., 90., 95., 100. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zum 50. und jedem folgenden halbrunden oder runden Hochzeitstag.
Ein Anspruch auf Ehrung besteht nicht. Die Gratulationsschreiben werden von der Staatskanzlei unter Mitwirkung des Landesamtes für Finanzen erstellt; ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Gratulationsschreiben werden den Jubilaren von der Staatskanzlei direkt zugestellt.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die Jubilare ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Bayern haben.Kosten
Ehrung zum Alters- und Ehejubiläum: kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)
Kontakt
Bayerische Staatskanzlei
Hausanschrift
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
Postanschrift
Postfach 220011
80535 München
