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Grundsteuerreform

Informationen zu den neuen Grundsteuerbescheiden

Die Stadt Straubing versendet Mitte November 2024 neue Grundsteuerbescheide, um die Bürgerinnen und Bürger über die Neuberechnung der Grundsteuer im Rahmen der Grundsteuerreform zu informieren.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Warum erhalte ich einen Grundsteuerbescheid?

Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer, basierend auf sogenannten Einheitswerten, für verfassungswidrig. Dadurch wurde eine bundesweite Reform notwendig. Dieser Grundsteuerbescheid beinhaltet erstmalig die Bewertung Ihrer Immobilie nach der neuen, in Bayern gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsmethode mit dem Stichtag 01.01.2022.

Die Bewertung erfolgte ausschließlich durch das Finanzamt, das der Stadt Straubing anschließend den Grundsteuermessbetrag übermittelt hat. Die Stadt Straubing hat auf die Höhe dieses Messbetrags keinen Einfluss!

Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt unter Angabe Ihres Aktenzeichens. Zusätzlich steht Ihnen die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089/30700077 zur Verfügung.


Warum bekomme ich einen Bescheid, obwohl ich das Objekt bereits veräußert habe?

Falls Sie diesen Grundsteuerbescheid erhalten haben, obwohl das Objekt inzwischen veräußert wurde, liegt das daran, dass Sie zum Bewertungsstichtag (01.01.2022) noch als Eigentümer registriert waren. Ein Eigentümerwechsel ist daher noch nicht vollzogen.

Was ist zu tun? Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an das Finanzamt, um den Eigentümerwechsel zu aktualisieren.

Warum muss ich für das ganze Jahr Grundsteuer bezahlen, obwohl ich das Objekt unterjährig verkauft habe?

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer und wird gemäß § 9 des Grundsteuergesetzes für das gesamte Kalenderjahr auf Basis der Eigentumsverhältnisse zu Beginn des Jahres festgesetzt. Auch wenn Sie das Objekt innerhalb des Jahres verkauft haben, bleiben Sie für das laufende Jahr Steuerschuldner. Der neue Eigentümer wird ab dem 01.01. des Folgejahres berücksichtigt.

Rückerstattung: Falls noch Fälligkeiten im Jahr 2025 abgebucht werden, erhalten Sie eine entsprechende Rückerstattung nach Abschluss des Eigentümerwechsels.

Fragen und Änderungen zu Namen oder Adressen

Falls sich Änderungen zu Ihrem Namen oder Ihrer Adresse ergeben haben, können Sie diese uns per E-Mail (grundabgaben@straubing.de) oder per Post mitteilen. Persönliche Vorsprachen im Steueramt sind nur nach Terminvereinbarung möglich. Aufgrund eines erhöhten Arbeitsaufkommens kann es zu Verzögerungen kommen.

Zahlungen der Grundsteuer an die Stadt Straubing

SEPA-Lastschriftmandate bleiben unverändert bestehen.
Falls Sie Ihre Grundsteuerzahlungen per Dauerauftrag leisten, passen Sie diesen bitte entsprechend an.
Bei weiteren Fragen zur Grundsteuer oder Unklarheiten steht Ihnen unser Steueramt zur Verfügung. Beachten Sie jedoch, dass bei Anliegen zur Bewertung selbst ausschließlich das zuständige Finanzamt weiterhelfen kann.


Weitere Informationen

Infos Grundsteuerbescheide | 11 KB
Kontakt
Steuerwesen (Grundabgaben)
Bahnhofplatz 1
94315 Straubing
Öffnungszeiten
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
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Steuerwesen
Bahnhofplatz 1
94315 Straubing
09421/944-60250
Finanzamt Straubing
Fürstenstraße 21
94315 Straubing