Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
Adresse & Kontakt:
Baugenehmigungen / DenkmalschutzTheresienplatz 2
94315 Straubing
Öffnungszeiten:
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung |
Mit der Ausführung Ihrer Abgrabung dürfen Sie erst beginnen, wenn die Abgrabungsgenehmigung erteilt wurde. Gerade bei größeren Vorhaben kann dies länger dauern. Mit einer Teilabgrabungsgenehmigung können Sie bereits vorab einzelne Abschnitte des Vorhabens beginnen. Dies gilt aber jeweils nur für den Abschnitt, für den Sie die Teilabgrabungsgenehmigung erhalten haben.
Über den Teil Ihres Vorhabens, der bereits von der Teilabgrabungsgenehmigung umfasst ist, wird im Rahmen der Abgrabungsgenehmigung nicht mehr entschieden.
Stand: 10.03.2023
Für Sie zuständig
Baugenehmigungen / Denkmalschutz
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60403
09421/944-60274
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Erforderliche Unterlagen
Fristen
Kosten
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