Abfallgebühren; Bezahlung

Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.

Adresse & Kontakt:

Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
Äußere Passauer Straße 75
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.

Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.

Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.

Nähere Informationen über die Abfallgebühren in Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Stand: 03.03.2024

Für Sie zuständig

Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
Äußere Passauer Straße 75
94315 Straubing
09421/9902-0
09421/9902-22

Fristen

Kosten

Rechtbehelf



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