Standesamt (Personenstandswesen)

Adresse & Öffnungszeiten:

Personenstands- und Bestattungswesen (Standesamt)
Bahnhofstraße 1
94315 Straubing
Tel: 09421/944-64222
Fax: 09421/944-64225
standesamt@straubing.de
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Informationen der Dienststelle

Das Standesamt bietet verschiedene Dienstleistungen zur Online-Beantragung im Bürgerserviceportal der Stadt an. Sie erreichen das Portal über den nachfolgenden Link:


Ansprechpartner          

  • Amtsleiterin / Standesbeamtin: Frau Matz, 09421/944-64210
  • Stellvertretender Amtsleiter / Geburtenregister / Standesbeamter: Herr Weinzierl, 09421/944-64214
  • Sterberegister / Standesbeamtin: Frau Kühn, 09421/944-64211
  • Ehefähigkeitszeugnisse / Namenserklärungen / Standesbeamtin: Frau Schwarzer, 09421/944-64216
  • Geburten-/Eheregister, allgemeine Auskünfte: Herr Dubrau, 09421/944-64212
  • Anmeldung der Eheschließung / Sterberegister: Frau Antoni, 09421/944-64215
  • Anmeldung der Eheschließung, Urkunden / Auskünfte: Frau Fischer, 09421/944-64213

Neue Räumlichkeiten des Standesamtes

Das Standesamt der Stadt Straubing befindet sich seit 21.09.2020 im zweiten Stockwerk im Steiner Thor (Anschrift: Bahnhofstraße 1, 94315 Straubing).


Eheschließungen

Termine für Ihre Eheschließung können im Standesamt Straubing bereits jetzt für das nächstfolgende Kalenderjahr reserviert werden. Selbstverständlich können Sie auch in Straubing heiraten, wenn Sie nicht in Straubing wohnen.

Beachten Sie bitte: Vor der Eheschließung ist stets ein Termin zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt notwendig. Dieser ist mit dem Standesamt zu vereinbaren, allerdings frühestens ein halbes Jahr vor dem reservierten Hochzeitstermin. Sollten Sie nicht in Straubing wohnhaft sein, ist für die Anmeldung das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, welche Unterlagen für Ihre Eheschließung erforderlich sind. In Ausnahmefällen, insbesondere bei Auslandsbezug, kann es sein, dass eine Vorreservierung aufgrund einzuhaltender, fristgebundener rechtlicher Verfahren nicht möglich ist. Bitte setzen Sie sich in jedem Fall mit dem Standesamt in Verbindung, damit Sie in Ihrem persönlichen Fall beraten werden können.

Eheschließungen im kleinen Rahmen (maximal 10 Personen inklusive Brautpaar) finden Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstagvormittag zu den Öffnungszeiten im neuen Trauzimmer im Steiner Thor statt. 
 

Trauzimmer Steiner Thor


An Donnerstagnachmittagen und Freitagvormittagen finden Trauungen im Trausaal im Loichingerschlössl (Stetthaimerplatz 1) statt.

Loichingerschlössl außen

Trauung im Bürgermeisterschlössl

Bestuhlung im Bürgermeisterschlössl 2

Bestuhlung im Bürgermeisterschlössl

Darüber hinaus kann man sich das "Ja-Wort" im Loichingerschlössl an einigen ausgewählten Sonderterminen freitagnachmittags und samstagvormittags geben. Hier wird ein gesetzlicher Aufpreis von 80,00 € fällig. Die möglichen Uhrzeiten für Ihre Trauung am Donnerstagnachmittag, Freitagvor- und -nachmittag sowie am Samstag erfragen Sie bitte direkt bei den Mitarbeitern des Standesamts.
Für die Vorreservierung der Eheschließung an den genannten Sonderterminen wird eine Reservierungsgebühr von 50,00 € vorab fällig. Diese wird jedoch mit den übrigen Gebühren verrechnet, wenn die rechtliche Anmeldung der Eheschließung erfolgt.
 

Sondertermine Loichingerschlössl - Freitag: 

  • 20. Oktober 2023
  • 17. November 2023
  • 15. Dezember 2023
  • 19. Januar 2024
  • 16. Februar 2024
  • 15. März 2024
  • 19. April 2024
  • 17. Mai 2024
  • 21. Juni 2024
  • 19. Juli 2024
  • 23. August 2024
  • 20. September 2024
  • 18. Oktober 2024
  • 15. November 2024
  • 20. Dezember 2024

Sondertermine Loichingerschlössl - Samstag:

  • 07. Oktober 2023
  • 02. Dezember 2023
  • 04. Mai 2024
  • 01. Juni 2024
  • 06. Juli 2024
  • 03. August 2024
  • 07. September 2024
  • 05. Oktober 2024
  • 07. Dezember 2024

Die möglichen Uhrzeiten für Ihre Trauung am Donnerstagnachmittag, Freitagvor- und -nachmittag sowie am Samstag erfragen Sie bitte direkt bei den Mitarbeitern des Standesamts.


Zusätzlich sind 2024 nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder an ausgewählten Freitagen Trauungen im Rittersaal des Herzogsschlosses möglich:

  • 05. April 2024
  • 24. Mai 2024
  • 14. Juni 2024
  • 13. September 2024
  • 11. Oktober 2024
  • 08. November 2024
  • 06. Dezember 2024

Rittersaal Blick Ausgang

Für Trauungen im Rittersaal ist ein Aufpreis von 250,00 Euro zu entrichten. Nähere Informationen, u.a. zu den Uhrzeiten, erhalten Sie beim Standesamt. 

Die Reservierung von Hochzeitsterminen im Rittersaal ist aus organisatorischen Gründen nur bis spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin möglich.
Für die Vorreservierung der Eheschließung im Rittersaal wird eine Reservierungsgebühr von 50,00 € vorab fällig. Diese wird jedoch mit den übrigen Gebühren verrechnet, wenn die rechtliche Anmeldung der Eheschließung erfolgt.


Urkunden

  • Beglaubigte Registerauszüge für Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle 
  • Geburts- / internationale Geburtsurkunde, Ehe- / internationale Eheurkunde, Lebenspartnerschafts- / internationale Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbe- / internationale Sterbeurkunde (internationale Urkunden sind in mehreren Sprachen verfasst) 

Urkunden sollen bei persönlicher Abholung telefonisch vorbestellt werden. Urkunden dürfen nur an die betreffende Person persönlich, Ehegatten / Lebenspartner und Verwandten in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) ausgehändigt werden. Verwandte in Seitenlinie (Geschwister, Onkel, Tante etc.) sowie Verlobten, Lebensgefährten, Bekannten etc. dürfen bestellte Urkunden nur gegen eine Vollmacht der betreffenden Person oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses und Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises ausgehändigt werden!

Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei (bitte Schreiben des Rententrägers in Kopie beilegen). Bitte geben sie folgende Daten in Ihrer schrift- lichen Anforderung an:

  • Familien-, Vor-, Geburtsname
  • Geburts-/Heirats-/Sterbedatum sowie Geburts-/Heirats-/ Sterbeort (Urkundennummer wenn vorhanden)
  • Zweck für die Ausstellung
  • Anzahl der Urkunden
  • Absender (Tel.Nr.)

Falls die Urkunde zugeschickt werden soll, bitten wir um schriftliche Anforderung auf dem Postweg bzw. per E-Mail oder um Anforderung über das Bürgerserviceportal der Stadt Straubing und Bezahlung per Lastschrift oder Giropay. Die Urkundengebühr beträgt 12 Euro.

Aus datenschutztechnischen Gründen darf die Geburtszeit nicht telefonisch mitgeteilt werden. Bei persönlichem Erscheinen und gegen Vorlage des Lichtbildausweises dürfen Sie in Ihren eigenen Geburtseintrag Einsicht nehmen. Ist es nicht möglich, dass Sie persönlich beim Standesamt erscheinen kann die Anfrage auch auf schriftlichem Wege erfolgen. Bitte legen Sie dem Schreiben dann eine Kopie Ihres Lichtbildausweises bei. Die Geburtszeit wird Ihnen dann umgehend schriftlich mitgeteilt.
z. B. Ahnenforschung:
Gebühr 15,00 € je Viertelstunde, in einfachen Fällen 5,00 € 

Sie erhalten nur in gerader Linie Auskunft (Eltern, Kinder, Großeltern, Urgroßeltern). Bitte teilen Sie uns die bekannten Daten soweit wie möglich schriftlich mit.
Im Standesamt erhalten Sie Auskünfte zu Geburtsregistern der letzten 110 Jahre, bei Eheschließungen der letzten 80 Jahre und zu Sterbefällen der letzten 30 Jahre. Auskünfte bzw. Urkunden zu Ereignissen, die außerhalb dieser Fristen liegen, erhalten Sie beim Stadtarchiv der Stadt.


Kirchenaustritte

Ein Kirchenaustritt kann nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes. Für die Beurkundung eines Kirchenaustritts wird eine Gebühr in Höhe von 35,-- Euro erhoben.


Datenschutzhinweise

Informationspflichten Art. 13 DSGVO Standesamt | 199 KB Informationspflichten Art. 13 DSGVO Namensänderung | 301 KB


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