Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

Adresse & Kontakt:

Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
Äußere Passauer Straße 75
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht beraten die Kreisverwaltungsbehörden nicht nur Bürger und Gewerbetreibende (siehe "Verwandte Themen" - "Abfallentsorgung; Beratung") sondern auch Gemeinden sowie andere Behörden oder Stellen. Die Landratsämter und kreisfreien Städte erteilen Auskünfte und erstellen auf Anfrage auch Stellungnahmen.

Stand: 03.04.2023

Für Sie zuständig

Umwelt- und Naturschutz
Hebbelstraße 14
94315 Straubing
09421/944-82190
09421/944-82263

Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
Äußere Passauer Straße 75
94315 Straubing
09421/9902-0
09421/9902-22



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