Der Bebauungsplan (BPL) wird für ein fest umrissenes Gebiet erstellt. Der BPL entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan, laufen die Bebauungsplanziele dem FNP zuwider ist der FNP in einem eigenen Verfahren zu ändern. (Parallelverfahren)
Plangrundlage für den BPL ist die aktuelle Flurkarte. Darin festgelegt sind Lage der Grundstücke, Straßen und Wege sowie die Anforderungen, die ein Bauherr erfüllen muss, damit die geplante bauliche Anlage genehmigt wird. So wird zum Beispiel die Zahl der Stockwerke genannt, die Art der baulichen Nutzung bis hin zu Dachneigungen, Fensterformaten und Baustoffen.
In Bebauungsplänen werden (auszugsweise) folgende Inhalte geregelt:
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Bauweise
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Flächen für den Gemeinbedarf sowie für Sportanlagen
- Höchstzulässige Zahl der Wohnungen
- Besonderer Nutzungszweck von Flächen
- Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind
- Versorgungsflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
- Flächen für Abfall- und Abwasserbeseitigung
- Flächen für Landwirtschaft und Wald
Die vollständige Auflistung finden Sie im BauGB.
Jeder Bebauungsplan besteht mindestens aus:
- Begründung (Erläuterung der Ziele des BPL)
- Plandarstellung (Bebauungsplan) mit der erforderlichen Zeichenerklärung
- und Festsetzungen.
Je nach Verfahren können weitere Unterlagen zum Bestandteil eines Bebauungsplanes werden. (z.B. Umweltbericht und Gutachten)
Liegt kein Bebauungsplan vor, gelten die Bestimmungen des BauGesetzbuches (BauGB) evt. erlassener Satzungen und des Flächennutzungs- u. Landschaftsplanes in dem einige Eckdaten der zulässigen Bebauung festgelegt sind. In jedem Fall sollte das Bauvorhaben mit der Stadt Straubing abgestimmt und muss von der Bauordnung genehmigt werden.