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Landschaftselemente der Stadt im Überblick

Der Naturraum im Stadtgebiet Straubing kann in unterschiedliche Einheiten gegliedert werden. Besonders die Donauaue mit zahlreichen Nebengewässern und ehemaligen Flussschlingen sorgt für eine hohe Dichte an Biotopen und Kleinstlebensräumen.  Im Süden prägen die Agrarfluren des Gäubodens mit seinen intensiv genutzten Flächen die Landschaft.
Um die ökologisch wertvollen und teilweise landesweit bedeutsamen Strukturen zu erhalten und zu entwickeln, wurden in der Vergangenheit einige Gebiete unter Schutz gestellt. So zählt das Stadtgebiet

  • 2 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete),
  • 2 Vogelschutzgebiete,
  • 1 Naturschutzgebiet,
  • 2 Landschaftsschutzgebiete,
  • mehrere geschützte Landschaftsbestandteile
  • sowie einige naturschutzfachlich bedeutsame Teilgebiete. 

Folgende Landschaftselemente finden sich im Stadtgebiet der Stadt Straubing:

Kartendarstellung der Landschaftselemente der Stadt Straubing

Polder Öbling / Öblinger Bruch

Beim Polder Öbling handelt es sich um einen ehemaligen eingedeichten Überschwemmungsbereich der Donau mit einer ökologisch wertvollen und historischen Donauschleife.
Im nordöstlichen Teil der Schleife befindet sich die ehemalige Aitrachmündung, eine Altwasserstruktur.

Die Donauschleife wird von einem Graben durchzogen, welcher ganzjährig wasserführend ist. 

Circa 70 % der Öblinger Donauschleife wird als Grünland genutzt, welches zu einem großen Teil brachliegt. Der übrige Teil wird ackerbaulich genutzt. 

Am Ostrand des Polders liegt die in den 1930er Jahren verlegte und eingedeichte Aitrach. Um die Natur des Polder Öblings zu schützen, wurde 2001 die Landschaftsbestandteilschutzverordnung beschlossen. Ziel dieser Verordnung ist unter anderem den Lebensraum für Fauna und Flora zu bewahren und zu entwickeln. Dies gilt insbesondere für Arten des extensiv bewirtschafteten nassen, feuchten und wechselfeuchten Grünlands. Auch der Schutz des Altwassers der Aitrach mit ihren Lebensräumen soll erreicht werden. 
Daher sind zum Beispiel jegliche Handlungen verboten, welche zu Zerstörung, Beschädigung oder Entfernung dieser Landschaftsbestandteile führen können.

Deshalb dürfen Lebensbereiche der Tiere und Pflanzen nicht gestört oder nachhaltig verändert werden. Außerdem müssen Hunde ganzjährig angeleint werden. Darüber hinaus ist das Altwasser der Aitrach nicht zu beeinträchtigen, das heißt es gilt ein ganzjähriges Badeverbot.

PolderÖbling

Kontakt
Umwelt- und Naturschutz
Hebbelstraße 14
94315 Straubing
09421/944-82263