Stadtkasse
Rathaus / Alte Hauptpost
Wegen des Rathausbrandes ist die Stadtkasse in verschiedenen Räumlichkeiten untergebracht! Um vorherige telefonische Anmeldung wird gebeten.
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Zuordnung und Buchung der Einzahlungen
- Mahn- und Vollstreckungswesen
Postanschrift:
Theresienplatz 2, 94315 Straubing
Die Mitarbeiter/innen der Stadtkasse sind in diesen Gebäuden zu finden:
Dienststelle für Buchhaltung / Kassenautomat: Rathaus, EG, Zi. 16
Dienststelle für Vollstreckung und Amtsleitung: Alte Hauptpost, Bahnhofplatz 1, 3. OG
E-Mail: stadtkasse@straubing.de
Fax: 0 94 21 / 944-60250 (Poststelle Rathaus)
Telefon: siehe unter „Ansprechpartner"
Ihre Ansprechpartner in der Stadtkasse
Bereich: | Telefonnummer: |
---|---|
Amtsleiter, Herr Stefan Dykiert | 0 94 21 / 944-60350 |
Buchhaltung |
0 94 21 / 944-60358 0 94 21 / 944-60359 |
Vollstreckungsabteilung |
0 94 21 / 944-60352 0 94 21 / 944-60355 |
Informationen der Stadtkasse
Zahlungsverkehr
Für Ihre Überweisungen haben wir folgende Bankverbindungen eingerichtet:Institut: | Kontonummer: | Bankleitzahl: |
---|---|---|
Sparkasse Niederbayern-Mitte IBAN: DE14 7425 0000 0000 0001 09 BIC: BYLADEM1SRG |
109 | 742 500 00 |
Raiffeisenbank Straubing IBAN: DE62 7426 0110 0000 7440 00 BIC:GENODEF1SR2 |
744000 | 742 601 10 |
Volksbank Straubing IBAN: DE36 7429 0000 0000 4425 00 BIC: GENODEF1SR1 |
442500 | 742 900 00 |
Mahnungen
Sie haben eine Mahnung erhalten?
Zu den Aufgaben der Stadtkasse gehört es, für die Berechnung der offenen Forderungen zu sorgen. Daher werden fällige Posten angemahnt.
Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl Sie bezahlt haben?
Geben Sie bitte der Buchhaltung (Kontakt) Ihre Zahlungsdaten durch:
- Finanzadress-Nummer (FAD) / Geschäftszeichen
- Überweisungsdatum
- Betrag
- Bankverbindung
Vermutlich wurde wegen unklarer Angaben die Zahlung einem anderen Posten zugeordnet. Wir werden die Angelegenheit umgehend klären
Inkasso (Vollstreckung offener Forderungen)
Wenn trotz Mahnungen Forderungen nicht bezahlt werden, gehört es zu unseren Pflichten, die Zahlung zwangsweise beizutreiben. Dafür kann die Stadtkasse Vermögen und Forderungen des Schuldners pfänden. Da diese Eingriffe oft sehr unangenehme und empfindliche Nebenwirkungen haben (z.B. Schufa-Eintrag usw.) und zudem mit Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll mit unserer Vollstreckungsabteilung Kontakt aufzunehmen, wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben.Bequem zahlen per Einzugsermächtigung
Die Stadt Straubing gestaltet schon seit langem den umfangreichen Zahlungsverkehr so rationell wie möglich. Mit Ihrer Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren können auch Sie wesentlich zur Reduzierung des Verwaltungsapparats beitragen.
Die Teilnahme bringt aber nicht nur uns, sondern auch Ihnen Vorteile: schnell, bequem, bargeldlos, vor allem ohne weiteren Kostenaufwand und immer termingerecht, ohne dass Sie auf Fristen achten müssen.
Sollten Sie es sich einmal anders überlegen, können Sie jederzeit den Abbuchungsauftrag widerrufen und Zahlungen stornieren lassen.
Vordrucke erhalten Sie direkt von der Stadtkasse oder im Bereich „Formulare und Vordrucke".
Das Formular ist nur im Original mit Ihrer Unterschrift gültig. Bitte senden Sie das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat per Post an die
Stadt Straubing - Stadtkasse
Theresienplatz 2
94315 Straubing
Veröffentlichungen der Stadtkasse zum Download
Datenschutzhinweise der Stadtkasse Straubing

Haltestellen und Fahrpläne
Infos zum Stadtbusverkehr auf den Seiten der Stadtwerke Straubing
zu den Infos >Städtische Beteiligungen
www.hafen-straubing.de
www.wbg-straubing.de
www.stadtwerke-straubing.de
www.ausstellungs-gmbh.de