Landtags- und Bezirkswahl 2023

Bekanntmachungen und Informationen des Wahlamtes der Stadt

Am Sonntag, 08.10.2023 findet die 19. Landtagswahl und die 17. Bezirkswahl statt. Der Stimmkreis 209 Straubing umfasst die kreisfreie Stadt Straubing und den Landkreis Straubing-Bogen. Die Stimmkreisleitung hat das Landratsamt Straubing-Bogen inne. Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Allgemeine Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl finden Sie im Internet-Angebot des Bayerischen Landesamt für Statistik (https://www.statistik.bayern.de/wahlen) sowie im Internetauftritt des Bayer. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (https://www.innenministerium.bayern.de/suv/wahlen/landbezirk).

Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahlen in der Stadt Straubing
Die Auszählung der Stimmen und die Feststellung des Wahlergebnisses für die Stadt Straubing erfolgt nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr. Zunächst erfolgt die Feststellung des Landtagswahlergebnisses, im Anschluss erfolgt die Stimmenauszählung zur Bezirkswahl.

Zahlen und Daten zu den Ergebnissen aus den Stimmbezirken werden am Wahlabend auf den nachfolgenden Seiten veröffentlicht und laufend aktualisiert. 

Ergebnisse der Landtagswahl in der Stadt Straubing

Ergebnisse der Bezirkswahl in der Stadt Straubing

Gesamtergebnis Stimmkreis 209 (Stadt und Landkreis)


Mitteilungen

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Wahlrechtsvoraussetzungen
Stimmberechtigt für die Landtagswahl/Bezirkswahl sind alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Bayern/ im Regierungsbezirk Niederbayern ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern/im Regierungsbezirk Niederbayern gewöhnlich aufhalten und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.


Wahlbenachrichtigung
Frühestens ab dem 04. September 2023 werden in der Stadt Straubing die Wahlbenachrichtigungen an die Stimmberechtigten verteilt. Der Stimmberechtigte wird hier u.a. über das für ihn maßgebliche Wahllokal, die Erreichbarkeit des Wahllokals (Barrierefreiheit) sowie seine Nummer im Wählerverzeichnis der Stadt informiert. Sollte ein Stimmberechtigter bis 17.09.2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, informieren Sie bitte umgehend das Wahlamt der Stadt Straubing. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.


Beantragung Briefwahl

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06.10.2023, 15.00 Uhr beantragt werden. Das Wahlamt empfiehlt, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um einen fristgerechten Rücklauf an das Wahlamt zu gewährleisten. In seltenen Ausnahmefällen ist eine Antragstellung noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr möglich. Hierüber informiert das Wahlamt bei Bedarf auf Anfrage.

Die Briefwahlunterlagen können

  • über das Bürgerserviceportal der Stadt,
  • per Smartphone mittels auf der Wahlbenachrichtigung aufgedrucktem QR-Code,
  • schriftlich mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief,
  • in allgemeiner Form per E-Mail oder Brief

beantragt werden. Die Person des Antragstellers ist bei einer freien Antragstellung dabei so zu bezeichnen, dass eine Identifizierung durch das Wahlamt möglich ist (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift). Auch Telegramm, Fernschreiben und Telefax erfüllen die Schriftform.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden dann durch das Wahlamt postalisch an die im Antrag genannte Adresse verschickt.

WICHTIGER HINWEIS ZUR PERSÖNLICHEN ABHOLUNG VON BRIEFWAHLUNTERLAGEN

Aufgrund der Baumaßnahmen im Rathausgebäude befindet sich das Briefwahlbüro im

Gebäude der Volkshochschule (vhs) Straubing
Steinweg 56, 94315 Straubing

(2. Obergeschoss, barrierefrei erreichbar, Parkplätze und Aufzug vorhanden). 

Briefwahlunterlagen können ausschließlich dort während der Öffnungszeiten persönlich abgeholt werden! Die Abholung von Briefwahlunterlagen im Rathaus am Theresienplatz ist NICHT möglich!

Anträge auf Briefwahl können aber im Rathaus (Poststelle Erdgeschoss) abgegeben bzw. in den Rathaus-Briefkasten in der Seminargasse eingeworfen werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt dann postalisch an den Antragsteller.

Weitere Hinweise

  • Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.
  • Wer den Antrag für einen anderen stellt, benötigt eine gesonderte schriftliche Vollmacht. 
  • Stimmberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung einer Hilfsperson bedienen.
  • Zur Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht, die im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt ist, auszufüllen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertreten.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen kann der Wähler dem Wahlamt der Stadt entweder

  • unentgeltlich durch Einwurf in einen Briefkasten der Deutschen Post (im Inland in einem amtlichen Wahlbriefumschlag),
  • persönlich durch Abgabe im Briefwahlbüro oder
  • durch Einwurf in den Briefkasten der Stadt Straubing am Rathaushaupteingang in der Seminargasse

zustellen. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 08.10.2023, 18.00 Uhr eingegangen sein.

Die Briefwahlunterlagen enthalten ein Infoblatt mit Einzelheiten zur Stimmabgabe bei der Briefwahl und zur Verwendung der Briefwahlunterlagen.


Erreichbarkeiten und Kontaktdaten

Briefwahlbüro
im Gebäude der Volkshochschule (vhs) Straubing (2. Obergeschoss)
Steinweg 56, 94315 Straubing
Telefon: 0 94 21 / 944-78222
Mail: wahlamt@straubing.de

Im Briefwahlbüro können Briefwahlunterlagen zu den nachstehenden Öffnungszeiten persönlich beantragt und abgeholt werden.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Montag-Mittwoch: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr – 13.00 Uhr (06.10.2023: 8.00 Uhr – 15.00 Uhr)


Wahlamt
Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 9
Eingang über Seminargasse
Tel.-Nr.: 0 94 21 / 944-60238 und 0 94 21 / 944-60230
Mail: wahlamt@straubing.de

Das Wahlamt ist für allgemeine Fragen zur Wahl zuständig und während folgender Öffnungszeiten zu erreichen:

Öffnungszeiten Wahlamt
Montag, Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr 


Bekanntmachungen

Bekanntmachung Wahlkreisvorschläge | 127 KB Wahlbekanntmachung | 2696 KB Bekanntmachung Einsicht WVZ, Erteilung von Wahlscheinen | 922 KB

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