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Europawahl 2024

Informationen zur Europawahl am 09.06.2024 im Stimmkreis Straubing

Am 09.06.2024 findet in Deutschland die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Der Stimmkreis Straubing umfasst die kreisfreie Stadt Straubing.
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens. Bei der Europawahl werden in Straubing ca. 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahlvorständen tätig sein.

Die Wahllokale haben am Wahlsonntag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Allgemeine Informationen zur Europawahl finden Sie im Internet-Angebot des Bayerischen Landesamt für Statistik sowie im Internetauftritt des Bundeswahlleiters.

Auf dieser Seite informiert das Wahlamt der Stadt Straubing über Mitteilungen und Bekanntmachungen zur Europawahl in der Stadt Straubing.


Wahlrechtsvoraussetzungen

Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinn des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.


Wahlbenachrichtigung

Derzeit werden in der Stadt Straubing die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten verteilt. Der Wahlberechtigte wird hier u.a. über das für ihn maßgebliche Wahllokal, die Erreichbarkeit des Wahllokals (Barrierefreiheit) sowie seine Nummer im Wählerverzeichnis der Stadt informiert. Sollte ein Wahlberechtigter bis 19.05.2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, informieren Sie bitte umgehend das Wahlamt der Stadt Straubing.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.


Briefwahl

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 07.06.2024, 18.00 Uhr beantragt werden. Das Wahlamt empfiehlt, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um einen fristgerechten Rücklauf an das Wahlamt zu gewährleisten. In seltenen Ausnahmefällen ist eine Antragstellung noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr möglich. Hierüber informiert das Wahlamt bei Bedarf auf Anfrage.

Briefwahlunterlagen können über den auf der Wahlbenachrichtung aufgedruckten QR-Code, online über das Bürgerserviceportal der Stadt, schriftlich mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief oder auf andere Weise postalisch oder per E-Mail an wahlamt@straubing.de beantragt werden. Die Person des Antragstellers ist dabei so zu bezeichnen, dass eine Identifizierung durch das Wahlamt möglich ist (Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift). Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden dann durch das Wahlamt postalisch verschickt.

Bitte beachten Sie, dass das Briefwahlbüro aufgrund von Baumaßnahmen am Rathaus der Stadt Straubing im Gebäude der Volkshochschule Straubing, Steinweg 56, 94315 Straubing (Dachgeschoss, barrierefrei erreichbar, bitte beachten Sie die dortigen Ausschilderungen) untergebracht ist. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Straubing beantragt und abgeholt werden. Im Briefwahlbüro besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Eine Wahlkabine und eine verschlossene Wahlurne stehen hier zur Verfügung.

Eine Beantragung per SMS oder eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, benötigt eine gesonderte schriftliche Vollmacht. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich bei der Antragstellung einer Hilfsperson bedienen.
Zur Abholung der Briefwahlunterlagen durch eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht, die im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen abgedruckt ist, auszufüllen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Die ausgefüllten Wahlbriefe kann der Wähler dem Wahlamt der Stadt entweder unentgeltlich (im Inland in einem amtlichen Wahlbriefumschlag) auf dem Postweg, persönlich durch Abgabe im Briefwahlbüro oder durch Einwurf in den Briefkasten der Stadt Straubing am Rathaushaupteingang in der Seminargasse zustellen. Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 07.06.2024, 18.00 Uhr eingegangen sein.

Einzelheiten zur Stimmabgabe bei der Briefwahl und Verwendung der Briefwahlunterlagen können Sie dem den Briefwahlunterlagen beigefügten Merkblatt entnehmen.


Erreichbarkeiten und Kontaktdaten

Briefwahlbüro
Gebäude der Volkshochschule, Steinweg 56, Obergeschoß
Tel.-Nr.: 0 94 21 / 944-78222
Mail: wahlamt@straubing.de

Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Montag bis Mittwoch: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr – 13.00 Uhr 
am Freitag, 07.06.2024, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet

Wahlamt
Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 9
Eingang über Seminargasse
Tel.-Nr.: 0 94 21 / 944-60238 und 0 94 21 / 944-60230
Mail: wahlamt@straubing.de

Das Wahlamt ist für allgemeine Fragen zur Wahl zuständig und während folgender Öffnungszeiten zu erreichen:

Öffnungszeiten Wahlamt
Montag, Dienstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr 

Kontakte
Wahlamt
Theresienplatz 2
94315 Straubing
Öffnungszeiten
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Briefwahlbüro
Steinweg 56
94315 Straubing
Öffnungszeiten
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr