Wohnungswesen

Informationen zu Wohnraumförderung, Abgeschlossenheitsbescheinigungen und Wohnberechtigungsschein

Die Stadt Straubing fördert das Bauen und Wohnen auf unterschiedliche Weise. Ob und wie Sie von Fördermaßnahmen profitieren können, erfahren Sie auf dieser Seite.

WOHNRAUMFÖRDERUNG

Die Stadt Straubing als sog. Bewilligungsstelle fördert in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Labo) auf der Grundlage des Bayerischen Wohnraumfördergesetzes den Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung bzw. -änderung) und den Erst- bzw. Zweiterwerb in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen.
Die Förderung richtet sich grundsätzlich nach der sozialen Dringlichkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Wichtig: Wer Fördergelder in Anspruch nehmen möchte, muss diese vor Baubeginn oder Abschluss eines Kaufvertrages bei der Stadt Straubing beantragen.

Diese entscheidet eigenverantwortlich über jeden Förderantrag.

BAYERISCHES WOHNUNGSBAUPROGRAMM

Die Wohnungsbauförderung ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden und ihre Höhe ist von der Anzahl der Familienmitglieder abhängig. Die Einkommensgrenzen sind höher, als allgemein vermutet wird.
Die Förderung setzt voraus, dass eine Eigenleistung (z. B. Sparguthaben, Schenkung) von grundsätzlich 25 % der Gesamtkosten vorhanden ist. Es muss gewährleistet sein, dass die Belastung auf Dauer für die Familie tragbar ist.
Bei der Planung sind bestimmte technische Voraussetzungen zwingend einzuhalten, u. a. die Wohnflächengrenze.
Das Darlehen darf höchstens 30 % bzw. 40 % der förderfähigen Kosten betragen. Der Zinssatz beträgt 0,5 % jährlich für die ersten 15 Jahre der Laufzeit, die Tilgung beträgt jährlich 1 % bzw. 2 % unter Zuwachs der ersparten Zinsen.
Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 Euro je Kind im Sinne des EStG.
Ein die Darlehensförderung ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten bis maximal 50.000,-- Euro können Sie beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum, bei Ersatzneubau oder für einen Neubau auf Konversionsflächen erhalten.

BAYERISCHES ZINSVERBILLIGUNGSPROGRAMM

Die Bedingungen zur Beantragung des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms decken sich grundsätzlich mit denen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms.
Das Darlehen kann bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Es werden dabei Darlehensvarianten mit 10- und 15-jähriger Zinsfestschreibung sowie als weitere Alternative eine Darlehensvariante mit 30-jähriger Zinsfestschreibung (Volltilgung) angeboten.

Die aktuellen Zinsinformationen erhalten Sie unter http://www.bayernlabo.de 

Das Zinsverbilligungsprogramm kann alleine oder in Kombination mit dem Bayerischen Wohnungsprogramm in Anspruch genommen werden.

ANPASSUNG VON WOHNRAUM AN DIE BELANGE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Menschen mit Behinderung können zur Anpassung ihres Eigenwohnraums ein leistungsfreies Darlehen bis zu 10.000,00 Euro beantragen.
Gefördert werden Anpassungen im Bestand von Eigenwohnraum.
Bauliche Maßnahmen sind z. B. Einbau eines Treppenlifts oder eines Aufzugs, Rampen für Rollstuhlfahrer oder der Einbau behindertengerechter Sanitäranlagen.
Weitere Informationen können Sie im Internet unter www.wohnen.bayern.de nachlesen. Die Formulare für die Beantragung der Darlehen erhalten Sie beim Bauordnungsamt - Wohnungswesen.

Im Bereich der Wohnraumförderung ist es sehr wichtig, einen engen Kontakt mit der Regierung von Niederbayern und der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zu pflegen.

Über diverse Fördermaßnahmen hinaus bietet die Stadt Straubing weitere Unterstützungen und Dienstleistungen in Bezug auf das Bauen und Wohnen an.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist notwendig, um Wohnungs- bzw. Teileigentum oder ein Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsrecht im Grundbuch eintragen zu können. Diese Grundbuchänderung muss durch einen Notar beantragt werden.

Wohnberechtigungsschein

Wer eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) anmieten möchte, braucht hierzu einen Wohnberechtigungsschein. Jeder wohnungssuchende Haushalt kann bei der Stadt Straubing einen Berechtigungsschein erhalten, sofern er zum wohnberechtigten Personenkreis gehört. Das Familieneinkommen darf hierbei die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Es gibt neben den öffentlich geförderten Wohnungen auch andere Fördermodelle, bei denen höhere Einkommensgrenzen zulässig sind.
Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins kostet 15,00 Euro.

Die Formulare für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins erhalten Sie beim Bauordnungsamt - Wohnungswesen.

Die Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften wie z. B. Städtische Wohnungsbaugesellschaft, Kreiswohnungsbaugesellschaft oder Volksheim Baugenossenschaft ist für den Arbeitsablauf sehr wichtig.

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