Sanierungsgebiete
Informationen für Haus- und Wohnungseigentümer
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden nach §§ 7 h, 10 f und 11 a Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich begünstigt.
Es handelt sich hier um Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, für die von der Baubehörde ein Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot im Sinne des § 177 BauGB angeordnet wurde oder um freiwillige Maßnahmen an Gebäuden, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben sollen.
Voraussetzung für die erhöhte Abschreibung ist eine vertragliche Vereinbarung (Sanierungsvereinbarung), mit der sich der Bauherr gegenüber der Stadt zur Beseitigung der Missstände und zur Behebung der Mängel gemäß § 177 BauGB verpflichtet. Grundlage für eine solche vertragliche Vereinbarung ist dabei, dass die beabsichtigte Sanierung des Anwesens den vom Stadtrat beschlossenen Sanierungsgrundsätzen bzw. -zielen des jeweils förmlich festgelegten Gebietes entspricht. Es wird daher dringend empfohlen, möglichst frühzeitig die beabsichtigte Sanierungsplanung mit der Stadtentwicklung und Stadtplanung abzustimmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn im Zuge der Sanierung die Aufteilung des Anwesens in Eigentumswohnungen beabsichtigt ist.
Die vertragliche Vereinbarung muss vor Beginn der Bauarbeiten erfolgen.
Nach Abschluss der Baumaßnahme prüft die Stadt auf Antrag die Originalrechnungen zusammen mit den Zahlungsbelegen und erstellt eine gebührenpflichtige Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. In dieser Bescheinigung werden die anrechenbaren Herstellungskosten und die Lage des Gebäudes im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bestätigt.
Weitere Informationen entnehmen Sie den nachfolgenden Downloads:
Formblatt zur Sanierungsvereinbarung | 236 KB Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) | 192 KBMerkblatt Bescheinigung gemäß § 7h des Einkommensteuergesetzes (EStG) | 311 KB Kostenaufstellung | 80 KB Bekanntmachung des Bay. Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Bescheinigungsrichtlinien | 89 KB Datenschutzinformationen | 511 KB
Übersicht der förmlich festgelegten Sanierungsgebiete im Stadtgebiet:
Historische Innenstadt - Erweiterung: Östliche Innenstadt | 1329 KB Straubing-Süd - Erweiterung: Bahnhofsumfeld | 2058 KB Stadtkernsanierung Straubing III - Block 35 | 161 KB
Öffnungszeiten
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Termine nach Vereinbarung |