Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie
Allgemeine Beschreibung
Die Industrie-Emissionen-Richtlinie (IE-RL) der EU fordert einen medienübergreifenden Ansatz zur Verhinderung und Vermeidung von Umweltverschmutzung. Sie kann unter der folgenden Internetadresse eingesehen werden:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:334:0017:0119:de:PDF
Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der IE-RL fallen, sind im Anhang der 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) abschließend aufgeführt und mit einem „E" gekennzeichnet. Die Verordnung kann im Internet beim Bundesministerium für Justiz unter der folgenden Adresse eingesehen werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_4_2013/
Für diese Anlagen ist ein Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die materiellen Anforderungen für derartige Anlagen werden in einem europaweiten Procedere, dem sogenannten „Sevilla-Prozess" erarbeitet. In diesem Prozess bestimmen Fachleute die besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) für die einzelnen Anlagen. Ziel dieser BVT-Merkblätter ist es, ein integriertes Konzept zur Verfügung zu stellen, bei dem eine optimale Verminderung der Umweltverschmutzung in Luft, Wasser und Boden, für die Abfallwirtschaft, für die Energieeffizienz und für die Verhütung von Unfällen erreicht wird.
Die aktuellen BVT-Merkblätter sind beim Umweltbundesamt zusammengefasst und veröffentlicht (http://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/beste-verfuegbare-techniken). Neben materiellen Vorgaben für den Betrieb dieser Anlagen schreibt die IE-RL auch ein Überwachungsmanagement durch die Behörden vor. Für die betroffenen Anlagen ist ein risikobasierter Überwachungsturnus zwischen 1 Jahr und 3 Jahren festzulegen. Für diese Inspektionen sind Berichte zu erstellen.
Sowohl die Genehmigungsbescheide als auch die Inspektionsberichte für die IE-Anlagen werden im Internet veröffentlicht. Entsprechende Angebote sind im Internet bei den zuständigen Behörden hinterlegt. Für niederbayerische IE-Anlagen finden Sie entsprechende Internetseiten bei der Regierung von Niederbayern, den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden, dem Landesamt für Umwelt und dem Bergamt Südbayern.
Soweit risikobasierte Überwachungsturnusse festgelegt und Überwachungsberichte erstellt wurden, können diese oben in der Anlagenübersicht in der Anlagenbeschreibung aufgerufen werden.
Weitere Informationen über das Überwachungsprogramm für den Regierungsbezirk Niederbayern können Sie bei der Regierung von Niederbayern abrufen.
Anlagen im Stadtgebiet Straubing, bei denen die Regierung von Niederbayern als Überwachungsbehörde zuständig wäre, sind derzeit nicht vorhanden.