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Hinweisgeberschutz

Interne Meldestelle

Mit Wirkung zum 02.07.2023 trat das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Dieses setzt die Richtlinie der Europäischen Union - (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) - in nationales Recht um.

Die Interne Meldestelle dient ehemaligen und aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Straubing sowie Bewerberinnen und Bewerbern zur Meldung eines Sachverhalts mit einem Regelverstoß im dienstlichen Kontext.

Regelverstöße von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Straubing können beispielsweise

  • Äußerungen, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen,
  • Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit, sowie
  • andere straf- und bußgeldbewehrte Handlungen

sein.

Die Interne Meldestelle dient nicht der Annahme von allgemeinen Beschwerden, 
wie z. B.

  • Beschwerden über das private Verhalten von Einwohnern der Stadt Straubing
  • allgemeine Beschwerden ohne Bezug zu einer möglichen Straftat oder Ordnungswidrigkeit (z.B. über die Öffnungszeiten oder wegen „anderer Ansichten“)
  • die Meldung von (infrastrukturellen) Mängeln in der Stadt (wie z.B. verschmutzte Grünanlagen, beschädigte Straßenbeleuchtung oder Schlaglöcher in der Straße)

Entsprechende Meldungen werden gelöscht und nicht weiterverfolgt. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die zuständige städtische Dienststelle.

Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht einen gesetzlichen Schutz für Hinweisgeber/innen (sog. „Whistleblower“) vor und setzt - neben der verpflichtenden Einrichtung einer internen Meldestelle - einheitliche Standards zur Meldung von Missständen. Vom persönlichen Anwendungsbereich sind hiernach Personen umfasst, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Stadt Straubing erlangt haben (hinweisgebende Personen).

Hinweisgebende Personen, die einen Missstand bei der Stadt Straubing aufdecken, sind ausdrücklich vor Repressalien geschützt und dürfen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit keine Benachteiligung fürchten bzw. erfahren.

Für die Abgabe einer Meldung kann sich dabei vertrauensvoll an die Interne Meldestelle der Stadt Straubing gewendet werden. Ansprechpartner sind dabei die Hinweisgeberschutzbeauftragten im Rechnungsprüfungsamt.

Hinweise können mit Hilfe des nachfolgenden Online-Formulars unmittelbar und auf sicherem Weg - wahlweise auch anonym - an die interne Meldestelle abgegeben werden. Die Berechtigung zum Abruf eingehender Meldungen obliegt ausschließlich den Hinweisgeberschutzbeauftragten.

zum Online-Formular

Daneben können Meldungen gegenüber den Hinweisgeberschutzbeauftragten - der Amts- bzw. stv. Amtsleitung im Rechnungsprüfungsamt - wahlweise auch schriftlich, elektronisch, persönlich oder per E-Mail erfolgen.

Die Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Abgabe einer Meldung können unter nachfolgendem Link abgerufen werden:

Datenschutzhinweise - Hinweisgeberschutz | 743 KB
Kontakt
Stadtverwaltung Straubing
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250