Hilfen zur Erziehung
Mütter und Väter und andere Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist oder eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Hilfe zur Erziehung muss für die Entwicklung des Kindes geeignet und notwendig sein.
Art und Umfang der Hilfe zur Erziehung richtet sich dabei nach dem erzieherischen Bedarf des betreffenden Kindes bzw. Jugendlichen. Das Jugendamt berät Sie umfassend über die bestehenden Möglichkeiten und wird zusammen mit Ihnen und den anderen beteiligten Institutionen in einem Hilfeplan die Dauer, Art und Umfang der Hilfe zur Erziehung festlegen.
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Allgemeine E-Mail-Adresse: jugendhilfe@straubing.de
Mögliche Hilfen können sein:
- Erziehungsberatung
- soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand
- sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Anträge auf Kostenübernahme von Beiträgen in Kindertagesstätten:
Antrag Hort 2023-24 | 26 KB Antrag Kiga 2023-24 | 41 KB Antrag Tagespflege 2023-24 | 41 KBArt13DSGVO_Kostenübernahme | 26 KB
Bestätigung Teilnahmebeitrag | 72 KB
Sachbearbeiter wirtschaftliche Jugendhilfe:
ambulante Hilfen und Kostenübernahme Kindertagesstätten
teilstationäre Hilfen
vollstationäre Hilfen
94315 Straubing