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Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Allgemeine Informationen

Aus gegebenem Anlass informiert die Stadt Straubing über die Vorgehensweise für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bzw. Bürgerinnen und Bürger, die diesen helfen wollen und Unterstützung anbieten. 
 
Weiterführende Informationen (auch in ukrainischer Sprache) sind auf der Webseite des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unter https://www.ukraine-hilfe.bayern.de abrufbar. 

Informationen zu Geld- und Sachspenden, sowie zu Fragen des Ehrenamts finden Sie auf der Webseite des Freiwilligenzentrums Straubing.

 

Die rechtlichen Regelungen und Vorgehensweisen sind noch nicht abschließend auf Bundes- und Landesebene geklärt. Folgendes gilt bis auf weiteres:

Aufenthalt - Personen, die Mindestens für drei Monate eine Unterkunft haben

Eine Anmeldung oder Vorsprache bei der Ankereinrichtung in Deggendorf ist vorerst nicht notwendig.

Folgende Schritte sind erforderlich:

  • Es ist eine Anmeldung bei der Meldebehörde notwendig. Hierzu wird ein ukrainischer Nationalpass und eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Die Wohnungsgeberbestätigung und die Möglichkeiten einer Terminvereinbarung finden Sie hier: Webseite des Meldewesens
     
  • Nach der Anmeldung in der Meldebehörde ist eine formlose Terminanfrage an auslaenderamt@straubing.de notwendig. Als Betreff ist „Ukrainer – Privatunterkunft“ einzutragen. Hier ist im Anhang eine Passkopie und die Meldebescheinigung der Anmeldung in Straubing mitzuschicken.
    Aktuell können noch keine verbindlichen Aussagen getroffen, wie schnell ein tatsächlicher Termin vereinbart werden kann. Es wird gebeten, auch von weiteren Anfragen zur Entlastung der Mitarbeiter in der Ausländerbehörde abzusehen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen schnellstmöglich per E-Mail auf Sie zu. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Hinweis:

Die Ausländerbehörde die Klärung der aufenthaltsrechtlichen Situation zuständig. Dies beinhaltet aufenthaltsrechtliche Dokumente und Entscheidungen über eine Arbeitserlaubnis. Bis zur Ausstellung eines Dokumentes ist eine Beschäftigung für ukrainische Staatsagehörige (visumsfreie Einreise) nicht möglich.

Sollten Sie Fragen einer Gewährung von Leistungen haben (z. B. Wohngeld, Essenszuschuss, medizinische Versorgung usw.), füllen Sie bitten nachfolgenden Antrag aus und reichen Sie ihn im Amt für Asyl, Migration und Integration der Stadt Straubing ein. Einen Vorsprachetermin können Sie unter der Telefonnummer 0 94 21 / 944 – 70 140 vereinbaren.

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | 532 KB Beiblatt (Deutsch/Ukrainisch) zum Antrag | 320 KB

Aufenthalt - Personen, die keine private Unterkunft haben

Für ukrainische Staatsangehörige, die am 24.02.2022 oder später in die Europäische Union eingereist sind und keine private Unterkunft in Straubing (z.B. bei Verwandten) haben, gilt vorerst folgende Regelung:

Alle Personen müssen bei der

Regierung von Niederbayern
Ankereinrichtung Deggendorf
Stadtfeldstraße 11
94469 Deggendorf

ohne Terminvereinbarung persönlich vorsprechen. Es ist keine E-Mailnachricht oder auch Telefonanruf notwendig. Eine Vorsprache ist jederzeit möglich.

Hier erfolgt die Registrierung und Weiterverteilung in einzelne Gemeinden oder Städte. Ohne diese Registrierung ist eine Bearbeitung in der Stadt Straubing nicht möglich.

Auf folgenden Internetseiten finden Sie dazu weitere allgemeine Hinweise:
Informationen des Bundesinnenministeriums
Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Kinder und Jugendliche 

Da es denkbar ist, dass auch unbegleitete Minderjährige ohne ihre Eltern oder erziehungsberechtigte Personen aus der Ukraine in der Stadt Straubing von weiteren Verwandten aufgenommen werden, bittet das Jugendamt der Stadt Straubing vorsorglich diese Personen darum, sich beim Jugendamt zu melden, um die entsprechende Hilfestellungen der Jugendhilfe einleiten zu können. 
Die Kontaktaufnahme ist über die E-Mail-Adresse jugendamt@straubing.de oder direkt über die Telefonvermittlung der Stadt möglich.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ukrainische Geflüchtete erhalten bei Bedarf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zuständig für Leistungen nach dem AsylbLG ist die Stadt Straubing, Amt für Asyl, Migration und Integration. Anfragen hierzu können unter asyl-migration@straubing.de gestellt werden.

Leistungen nach dem SGB

Personen, die nach deutschem Recht, abhängig vom jeweiligen Geburtsjahr, das Rentenalter mit in der 
Regel 65 Jahren erreicht haben, erhalten ab dem 01.06.2022 nach Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung
Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII. 

Gleiches gilt für Personen, die bislang bereits in der Ukraine eine Altersrente bezogen haben. 

Zuständig für die weitere Leistungsgewährung ist das Amt für Soziale Sicherung der Stadt Straubing
im Gäubodenpark, Hebbelstraße 14.

Informationen und Anträge können per E-Mail unter sozialamt@straubing.de oder telefonisch unter 
09421 / 944 82 219, -82 217, oder -82 212 angefordert werden.


Der Freistaat Bayern hat unter www.ukraine-hilfe.bayern.de ein zusätzliches Webangebot veröffentlicht, unter dem sich Personen melden können, die Wohnungen oder beispielsweise auch Hilfe als Sprachmittler anbieten können.

Es wird um Verständnis gebeten, dass weitergehende Hilfsangebote wie Geld- oder Sachspenden aktuell von der Stadt Straubing selbst nicht entgegengenommen werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Hilfsaktionen in der Region zu unterstützen oder sich an die bekannten Hilfsorganisationen zu wenden. 

Kontakt
Telefonhotline für Bürgeranfragen
Am Platzl 31
94315 Straubing