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Anwohnerparken

Informationen für Bewohner der Straubinger Innenstadt

Anwohner und Gewerbetreibende in der Straubinger Innenstadt haben unter bestimmten Voraussetzungen Vor- und Sonderrechte im Parkraum und können ggf. einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Beantragung erfolgt über die Straßenverkehrsbehörde der Stadt.

Straßenverkehrsaufsicht
Am Hagen 59
94315 Straubing
Tel.: 09421/944-66211

Was ist ein Bewohnerparkausweis?

  • ermöglicht das Parken auf den ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen in der Stadt werktags von 18.00 Uhr bis 09.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags
  • Sonderrechte für Bewohner gelten nur im jeweiligen Bewohnerbereich während der angegebenen Zeiten

Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

  • Wer im Geltungsbereich der Bewohnerparkregelung wohnt und dort mit Hauptwohnsitz (Firmensitz) gemeldet ist
  • Wer ein Kraftfahrzeug auf seinen Namen zugelassen hat oder wem ein fremdes Kraftfahrzeug nachweislich (z. B. Steuererklärung, Arbeits- oder Leasingvertrag) zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde.
  • Wer nicht über eine Garage oder private Abstellfläche verfügt.
  • Bei Gewerbetreibenden oder Freiberuflern erhalten nur der Geschäftsführer bzw. der Inhaber einen Ausweis, nicht aber angestellte Mitarbeiter
  • Die Zuteilung ist auf max. 1 Ausweis je Anwohner/Firma beschränkt.

Was muss ich mitbringen?

Bei Erstantrag:

  • Kraftfahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiges Ausweisdokument
  • bei Firmen (nur ein Bewohnerparkausweis möglich) auch die Gewerbeanmeldung und den Mietvertrag
  • Bestätigung und Ausweiskopie vom Fahrzeughalter, wenn der Antragsteller nicht im Fahrzeugschein benannt ist.

Bei Verlängerung:
Es genügt der ausgefüllte und unterschriebene Antrag, sofern sich keine Änderungen ergeben haben. Es müssen dann keine weiteren Unterlagen mehr vorgelegt werden.

Bei Änderung des KFZ-Kennzeichens:
Bei Änderung des Kfz-Kennzeichens bringen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I und den noch gültigen Bewohnerparkausweis mit.

Bei Änderung der Wohnadresse:
Die neue Wohnadresse muss in einer Bewohnerparkzone der Stadt Straubing liegen. Sollte die neue Wohnadresse nicht mehr in einer Bewohnerparkzone der Stadt Straubing liegen, muss der noch gültige Ausweis unverzüglich abgegeben werden und darf nicht mehr genutzt werden.

Wie viel kostet der Bewohnerparkausweis?

  • Ausstellung für ein Jahr: 25 EURO
  • bei Kennzeichenänderung: 10,00 Euro
  • bei Änderung Gebiet: 10,00 Euro
  • bei Verlust: 10,00 Euro bei Wiederaushändigung

Wo brauche ich einen Bewohnerparkausweis?

An den gekennzeichneten Sondergebieten mit der Zusatzbeschilderung „Bewohner mit Parkausweis“.

Wo kann ich mich informieren?

Straßenverkehrsbehörde, Am Hagen 59, 1. Stock, Zimmer Nr. 13
 

Kontakt
Straßenverkehrsaufsicht
Am Hagen 59
94315 Straubing