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Ausbildungsförderung

Soweit eigenes Einkommen oder Einkommen der Eltern bzw. des Ehegatten zur Finanzierung einer schulischen Ausbildung nicht ausreicht, gewährt der Staat finanzielle Hilfen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die zu einem über der bereits abgeschlossenen Berufsausbildung liegenden höherwertigeren Fortbildungsabschluss führen, ist eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG- sog. "Meister-BAföG") möglich. Bei Vollzeitlehrgängen kann darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Förderung bewilligt werden.

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Allgemeine E-Mail-Adresse: bafoeg@straubing.de

Personenbezogene Daten können an Dritte (z.B. Eltern) nur weitergegeben werden, wenn uns eine Vollmacht vorliegt! Diese finden Sie weiter unten zum Ausdruck.

Informationen zu Ihren datenschutzrechtlichen Informationsrechten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie für das BAföG und BayAföG unter www.bafög.de/hinweis, für das AFBG unter www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html.


Formular Vollmacht für BAföG und AFBG | 7 KB

Online-Antrag für Erstanträge

Förderung von Schule und Studium

Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Meisterförderung / AFBG

Berufliche Weiterbildung - Fortbildungsförderung (sog. "Meister-BAFöG" - AFBG)

Wahl der Ausbildungsförderung

Welche Form der Förderung kommt in Betracht?

Kontakte
Christina Gärtner
Frau Christina Gärtner
Zimmer 321
Am Platzl 31
94315 Straubing
Heidi Hallschmid
Frau Heidi Hallschmid
Zimmer 320
Am Platzl 31
94315 Straubing