Soweit eigenes Einkommen oder Einkommen der Eltern bzw. des Ehegatten zur Finanzierung einer schulischen Ausbildung nicht ausreicht, gewährt der Staat finanzielle Hilfen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die zu einem über der bereits abgeschlossenen Berufsausbildung liegenden höherwertigeren Fortbildungsabschluss führen, ist eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG- sog. "Meister- oder Aufstiegs-BAföG") möglich. Bei Vollzeitlehrgängen kann darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Förderung bewilligt werden.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Allgemeine E-Mail-Adresse: bafoeg@straubing.de
Personenbezogene Daten können an Dritte (z.B. Eltern) nur weitergegeben werden, wenn uns eine Vollmacht vorliegt!
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Informationen zu Ihren datenschutzrechtlichen Informationsrechten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie für das BAföG und BayAföG unter www.bafög.de/hinweis, für das AFBG unter www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html.