Förderung von Schule und Studium

Ausbildungsförderung (BAFöG)

Förderung der Ausbildung an allgemein- und berufsbildenden Schulen

Soweit das eigene Einkommen oder das Einkommen der Eltern und des Ehepartners zur Finanzierung einer Ausbildung nicht ausreicht, gewährt der Staat finanzielle Hilfen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Ausbildungsförderung unterscheidet sich je nach besuchter Ausbildungseinrichtung sowohl in der Höhe der maximal möglichen Förderung (=Bedarfssatz) als auch in der Art der gewährten Förderung (Zuschuss - Darlehen).
Grundsätzlich gilt: Je "höherwertiger" die Ausbildung, desto höher der Bedarfssatz.


Im Schulbereich wird unterschieden zwischen z.B. Berufsfachschulen, Fachschulen mit oder ohne Voraussetzung einer abgeschlossenen Berufsausbildung, Berufsaufbauschulen, Berufsoberschulen usw.


Ob für die geplante Ausbildung grundsätzlich ein Förderanspruch besteht ist außerdem davon abhängig, ob die Ausbildungseinrichtung als förderfähig anerkannt ist. Die Förderfähigkeit kann an Hand der Aufnahme in die sog. Ausbildungsstättenverzeichnisse überprüft werden.
Die Förderung mancher Schultypen (z.B. Fachoberschulen) ist grundsätzlich nur möglich, wenn der/die Auszubildende aus zwingenden Gründen außerhalb des Elternhauses untergebracht ist (z.B. zu lange Wegezeit).

Weitere Informationen zu den einzelnen Straubinger Bildungseinrichtungen finden Sie hier.

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Allgemeine E-Mail-Adresse: bafoeg@straubing.de

Personenbezogene Daten können an Dritte (z.B. Eltern) nur weitergegeben werden, wenn uns eine Vollmacht vorliegt:

Formular Vollmacht für BAföG und AFBG | 7 KB

Informationen zu Ihren datenschutzrechtlichen Informationsrechten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie für das BAföG und BayAföG unter www.bafög.de/hinweis, für das AFBG unter www.aufstiegs-bafoeg.de/de/antragsformulare-1702.html.  


Antragsstellung

  • Für die Schülerförderung nach dem BAföG sind grundsätzlich die Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise oder kreisfreien Städte zuständig.

Wichtig:

Für Auszubildende an Berufsoberschulen Klasse 12 und 13,  Kollegs, höheren Fachschulen und  Abendgymnasien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.

Für den Besuch aller anderen Schulen (u.a. Fachschule, Berufsoberschule Klasse 11, Fachakademie, Berufsfachschule) wenden Sie sich zunächst an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt/Landkreisverwaltung am Wohnort der Eltern.

Der vollständige Antrag mit den erforderlichen Nachweisen sollte zwei Kalendermonate vor Beginn des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden.

  • Studierende an einer Fachhochschule, Hochschule oder Akademie wenden sich zur weiteren Beratung und Antragstellung bitte an das für sie zuständige Studierendenwerk - Amt für Ausbildungsförderung

Übersicht über die Studierendenwerke


Weitere Informationen

BAFÖG - Gesetzestext

Besonderheiten bei der Förderung von Fachschulen (Technikerschulen) und Fachakademien

BAFÖG-Rechner - Wie hoch ist meine Förderung?
(Hinweis: Sie werden auf die Seite eines privaten Anbieters verlinkt. Für die Nutzung dieser Verlinkung übernimmt die Stadt Straubing keine Haftung. Beachten Sie, dass die Förderhöhe umfangreiche Rechtskenntnisse voraussetzt. Die anhand des Rechners ermittelten Förderbeträge können nur als Näherungswerte im Hinblick auf die tatsächliche Förderung angesehen werden. Ein Rechtsanspruch wird dadurch nicht begründet.)

Bildungskredit der Bundesregierung

Studienkredit der KFW-Bank

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