Kulturförderung
Allgemeine Kulturmittelvergabe
Die Stadt Straubing unterstützt in jedem Jahr die Arbeit von kulturell tätigen Vereinigungen und Institutionen. Die Förderung erfolgt ausschließlich auf Antrag, wobei grundsätzlich nur noch Projekte, einzelne Veranstaltungen oder besonders umfangreiche Vereinsprogramme unterstützt werden. Das Projekt oder das Programm, für das ein Zuschuss beantragt wird, ist bei Antragstellung detailliert zu beschreiben. Insbesondere sind eine vorläufige Schätzung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben sowie die Höhe der beantragten Förderung anzugeben. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt wie gewohnt nach Vorlage eines Verwendungsnachweises. Antragsberechtigt sind alle kulturell tätigen Vereinigungen und Institutionen mit Sitz in Straubing.
Aus organisatorischen Gründen müssen die Anträge bis spätestens 31.07. des laufenden Jahres bei der Stadt Straubing - Kultur und Bildung, Theresienplatz 2, 94315 Straubing eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Die Antragsstellung kann formlos oder per speziellem Formblatt erfolgen.
Formulare können bei Bedarf beim Amt Kultur und Bildung (Tel. 09421/944-60142) angefordert werden. Dort erhalten Sie auch weitere Auskünfte.
Antragsformular Kulturfördermittel | 301 KBStraubinger Kulturförderpreis
Der seit 1985 bestehende Straubinger Kulturförderpreis wird jährlich gemeinsam von der Dr.-Franz-und-Astrid-Ritter-Stiftung und der Stadt Straubing vergeben. Zwischenzeitlich konnte mit dieser Auszeichnung bereits knapp 70 Nachwuchskulturschaffenden die Grundlage für eine künstlerische Laufbahn gegeben werden.
Der Straubinger Kulturförderpreis ist mit insgesamt € 6.000 dotiert. Bewerben können sich junge Künstler sämtlicher Kunstsparten, die in Straubing geboren sind, in Straubing leben oder mit ihrem Werk mit Straubing verbunden sind und bis zum Bewerwbungsschluss das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wiederbewerbungen sind zulässig. Förderungswürdig sind kulturelle Leistungen, die Ansätze zu weiteren Entwicklungsmöglichkeiten erkennen lassen.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 30. Juni bei der Stadt Straubing - Kultur und Bildung, Theresienplatz 2, 94315 Straubing einzureichen. Nähere Auskünfte zu den Bewerbungsbedingungen erhalten Sie beim Amt Kultur und Bildung unter Telefon 09421/944-60143 oder können dem Merkblatt entnommen werden.
Weitere Informationen:
Informationsblatt zum Kulturförderpreis | 144 KBStraubinger Hochschulpreis
Die Stadt Straubing, der Landkreis Straubing-Bogen und die Sparkasse Niederbayern-Mitte vergeben jährlich den mit € 5.000 dotierten Straubinger Hochschulpreis.
Zur Bewerbung zugelassen werden abgeschlossene und bereits bewertete Dissertationen, Diplomarbeiten, Magisterarbeiten und Zulassungsarbeiten zur ersten Staatsprüfung für das Lehramt, die einen Bezug zum Verflechtungsraum der Stadt Straubing und/oder dem Landkreis Straubing-Bogen aufweisen. Nähere Informationen zur Bewerbung können Sie einem beim Kulturamt der Stadt Straubing erhältlichen Merkblatt entnehmen.
Bewerbungen sind über den Rektor bzw. Präsidenten der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule bis spätestens 01.12. jeden Jahres an die Stadt Straubing - Kultur und Bildung, Theresienplatz 2, 94315 Straubing zu richten.
Öffnungszeiten
Montag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 8:00 - 12:00 Uhr |
Termine auf Anfrage |