Ortsrechtssammlung

Nachfolgend finden Sie den Bestand an ortsrechtlichen Vorschriften der Stadt Staubing in der Übersicht.

Das Ortsrecht der Stadt Straubing enthält vom Stadtrat erlassene Satzungen und Gemeindeverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften, die zwar keinen Rechtsnormcharakter haben, die jedoch für einen größeren Kreis an Personen, auch Außenstehender, von grundsätzlicher Bedeutung sind. Auch Rechtsvorschriften anderer Behörden, soweit sie für die Stadt Straubing Ortsrecht beinhalten, können in die Ortsrechtsammlung mit aufgenommen werden. 

Weitere, lediglich informative Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen, die aber doch von allgemeinem Interesse erscheinen, wurden ebenfalls in das Ortsrecht mit aufgenommen (z. B. Besetzung der ständigen Ausschüsse des Stadtrates und der sonstigen Gremien, Liste der Stadtratsmitglieder, Verwaltungsgliederungsplan, etc.).

Das Ortsrecht der Stadt Straubing kann auch als Druckwerk (mit entsprechenden Ergänzungslieferungen) bezogen werden. Ansprechpartner hierzu ist die Stadt Straubing, Büro des Oberbürgermeisters, Frau Kerstin Aumeier, Tel. Nr. 0 94 21/944-60131, Email: hauptamt@straubing.de.

Um die praktische Brauchbarkeit des Ortsrechtes zu erhöhen, sind die im Druckwerk enthaltenen Vorschriften nach Sachgebieten geordnet.

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