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Gleichstellung

„Es ist ein grundlegender Irrtum, bei der Gleichberechtigung von Gleichheit auszugehen. Gleichberechtigung baut auf der Gleichwertigkeit auf, die Andersartigkeit anerkennt.“

Dr. Elisabeth Selbert (1896-1986), eine der Mütter des Grundgesetzes

Der 1949 in Kraft getretene Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) sollte die Gleichstellung von Frauen und Männern garantieren:

Artikel 3 Grundgesetz:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt werden.

Bis heute haben Frauen weder im Beruf, innerhalb der Gesellschaft, noch in der Familie dieselben gleichwertigen Chancen wie Männer. Aus diesem Grund verpflichtete sich der Gesetzgeber 1990 mit dem Einigungsvertrag (Art. 31 GG), die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung weiter zu entwickeln. Ein Ergebnis dieser Verpflichtung war 1994 die Ergänzung des Artikel 3 Abs. 2 GG:

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. 

Informationsbroschüre Gleichberechtigung, 4063 KB


Die Gleichstellungsbeauftragte

Funktion

Auf kommunaler Ebene wachen Gleichstellungsbeauftragte / Frauenbeauftragte darüber, dass dieser Verfassungsauftrag umgesetzt wird. Konkret heißt das, dass sie da, wo Frauen, individuell oder strukturell benachteiligt sind, aktiv wird. Für die interne Arbeit in der Verwaltung bedeutet dies, darauf hinzuwirken, Benachteiligungen weiblicher Beschäftigter abzubauen und Frauen ihrer Qualifikation und Leistung entsprechende berufliche Chancen zu eröffnen. Extern unterstützt sie Frauen bei ihrem Bemühen um gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben.
Themen sind unter anderen:

  • Frauen und Erwerbsleben
  • Frauen in Partnerschaft und Familie
  • Soziale Sicherheit
  • Mädchenförderung
  • Rollenklischees
  • Gewalt gegen Frauen
  • Frauennetzwerke

Sie ist Kontaktperson und Gesprächspartnerin für alle in Straubing lebenden und arbeitenden Frauen und Männer.

Aufgaben

Aufgaben dieses Lebens umspannenden und komplexen Auftrags sind zum Beispiel:

  • Entgegennahme von Beschwerden und Anregungen
  • Beratung bei Benachteiligungen, Diskriminierungen, beruflichen und familiären Schwierigkeiten
  • Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg nach der Familienphase
  • Zusammenarbeit mit anderen Beratungsstellen, Behörden, Verbänden, etc.
  • Netzwerkarbeit
  • Maßnahmenentwicklung
  • Öffentlichkeitsarbeit: Vorträge, Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen

 

Gleichstellungsbeauftragte
Frau Hedi Werner
Am Platzl 31
94315 Straubing
Tel.: 09421 / 944 - 70 451

Um für ein Gespräch mit Ihnen ausreichend Zeit haben zu können, werden Sie gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren! 

Kontakt
Gleichstellungsbeauftragte
Frau Hedi Werner
Gleichstellungsbeauftragte
Am Platzl 31
94315 Straubing