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Finanzielle Leistungen

Übersicht über alle angebotenen Leistungen der Netzwerkpartner

Babyerstausstattung

Für die Beschaffung von Bekleidung bei Schwangerschaft und von Erstausstattung bei Geburt eines Kindes (Kinderbett, Kleidung für Neugeborene, Kinderwagen etc.) ist eine Kostenübernahme in Form von Gutscheinen oder pauschaler Geldleistung möglich, wenn die Kosten hierfür nicht selbst aufgebracht werden können. Eine Beantragung ist frühestens 12 Wochen vor dem Entbindungstermin Babyerstausstattung möglich. 

Zur Leistung Baby-Erstausstattung

BAFöG für Studierende

Hierbei soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Aus- oder Weiterbildung finanziell ermöglicht werden, die an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind. Die staatliche Unterstützung für Studierende setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen zusammen. 
 
Zur Leistung BAföG 

BAFöG für Schülerinnen und Schüler

Im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes besteht für den Besuch von Berufsfachschulen sowie weiterführenden Schulen ein Anspruch auf Ausbildungsförderung, wenn die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Zur Leistung BaFöG

BAFöG - Aufstiegsförderung

Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig als Darlehen und Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse zum Unterhalt.

Zur Leistung Aufstiegs-BAföG

Bauförderung für Familien

Die Eigenwohnraumförderung des Freistaates Bayern unterstützt gerade junge Familien mit vergünstigen Zinskonditionen oder Zuschüssen beim Erwerb eines Neubaus oder einer Bestandsimmobilie. Hierfür müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden. Eine erste Prüfung über die Fördermöglichkeiten kann auf der Webseite der Bayerischen Landesbank vorgenommen werden.

Zur Leistung Bauförderung für Familien

Berufsausbildungsbeihilfe

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden grundsätzlich Auszubildende, die während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden. 

Zur Leistung Berufsausbildungsbeihilfe

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.

Zur Leistung Bildungskredit

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Bildungs- und Teilhabeleistungen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Bei Bedarf kann die Teilnahme an Angeboten von Schule und Kindertagesstätte oder im Bereich Freizeit und Kultur bezuschusst werden.

Die Leistungen stehen allen Familien zur Verfügung, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen

Bürgergeld

Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitssuchende und ihre Familien. Die bewilligten Leistungen umfassen Kosten des Lebensunterhalts, Miete und Heizkosten, soweit diese Bedarfe nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Bürgergeld kann auch als ergänzende Leistung zum Einkommen oder aufstockend zum Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Zur Leistung Bürgergeld

Elternbeiträge Kita

Auf Antrag werden Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte werden durch den örtlichen Jugendhilfeträger auch dann übernommen, wenn die Eltern oder die Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld, Grundsicherung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Zur Leistung Elternbeiträge Kita

Elterngeld / ElterngeldPlus

Wer nach der Geburt seines Kindes zu Hause bleibt, um sich um sein Kind zu kümmern, kann Elterngeld beantragen. Das Elterngeld gleicht Verdienstausfälle zu einem gewissen Teil aus. Auch Nichterwerbstätige (Schülerinnen/Schüler, Studentinnen/Studenten, Hausfrauen/Hausmänner) haben Anspruch auf den Mindestbetrag. In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig.

Zur Leistung Elterngeld / ElterngeldPlus

Familienerholung

Um Familien/Alleinerziehenden mit Kindern, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten können, Familienerholung in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, kann der Freistaat Bayern Zuwendungen gewähren. Auf diese freiwillige Leistung besteht kein Rechtsanspruch, da sie von verfügbaren Fördermitteln abhängt.

Zur Leistung Familienerholung

Familiengeld

Der Freistaat Bayern gewährt Eltern mit Wohnsitz in Bayern für Kinder ab dem 13. bis zum 36. Lebensmonat Bayerisches Familiengeld. Es ist eine Leistung für alle Familien, unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit oder ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.  Zuständig ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Zur Leistung Bayerisches Familiengeld

Haushaltshilfe

Die Haushaltshilfe stellt die Weiterführung des Haushaltes sicher während die bisher dafür verantwortliche Person z.B. stationär behandelt wird. Oder um sie nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus bei der Haushaltsführung vorübergehend zu entlasten. Dazu gehören im Wesentlichen Einkäufe, die Beschaffung & Zubereitung von Mahlzeiten, Pflege und Reinigung der Wohnung und Betreuung der Kinder.

Zur Leistung Haushaltshilfe der Krankenkassen

Zur Leistung Haushaltshilfe der AOK ​​​

Kindergeld

Kindergeld bekommen Eltern zunächst für Kinder unter 18 Jahren, die sie regelmäßig versorgen. Aber auch für Kinder ab 18 Jahren kann es unter bestimmten Voraussetzungen noch Kindergeld geben.

Zur Leistung Kindergeld

Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld wird gezahlt, wenn ein Elternteil wegen einer Erkrankung des Kindes nicht zur Arbeit gehen kann und dadurch das Gehalt ausbleibt. Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts. Das Kinderkrankengeld wird abhängig von Ihrer Familiensituation für einen unterschiedlich langen Zeitraum gezahlt.

Zur Leistung Kinderkrankengeld

Zur Leistung Kinderkrankengeld der AOK

Kinderzuschlag

Wer Kindergeld bekommt und dessen Einkommen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reicht, hat möglicherweise Anspruch auf den Kinderzuschlag. Ob das auch für Sie zutrifft können Sie ganz einfach mit dem KiZ-Lotsen überprüfen.

Zur Leistung Kinderzuschlag

Krippengeld

Der Freistaat Bayern entlastet mit dem Bayerischen Krippengeld Eltern von Kindern ab dem 13. Lebensmonat finanziell bei den Elternbeiträgen zu einer geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Zuständig für diese Leistung ist die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Zur Leistung Bayerisches Krippengeld

Mutterschaftsgeld

Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Müttern ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.

Zur Leistung Mutterschaftsgeld der Krankenkassen

Zur Leistung Mutterschaftsgeld der AOK


Sind werdende Mütter gesetzlich familienversichert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten.

Zur Leistung einmaliges Mutterschaftsgeld
 

Steuervorteile

Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden. Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden (z.B. Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld).

Zur Leistung Steuervorteile

Studienstarthilfe

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss, der an Studienanfänger unter 25 Jahre gewährt werden kann, die im Sozialleistungsbezug stehen.


Zur Leistung Studienstarthilfe

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. 

Zur Leistung Unterhaltsvorschuss

Wohngeld

Personen mit geringem Einkommen hilft der Staat finanziell mit dem Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Bewohnende eines selbstgenutzten Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung.

Zur Leistung Wohngeld

Wohnungserstausstattung

Bei erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung ist für Bezieher von Bürgergeld, Leistungen nach dem SGB XII oder Asylbewerberleistungen eine Kostenübernahme in Form von Gutscheinen oder pauschaler Geldleistung möglich.

Wichtige Familienleistungen der Stadt Straubing auf einen Blick | 2847 KB

Info-Tool für Familien

Nutzen Sie das Info-Tool für Familien des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Beratung

Hier finden Sie die Kontaktdaten der Netzwerkpartner

Kontakte
Soziale Sicherung
Hebbelstraße 14
94315 Straubing
09421/944-82264
Kinder, Jugend und Familie
Am Platzl 31
94315 Straubing
09421/944-70197