Meisterförderung / AFBG
Berufliche Weiterbildung - Fortbildungsförderung (sog. "Meister-BAFöG" - AFBG)
Für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die zu einem über der bereits abgeschlossenen Berufsausbildung liegenden höherwertigeren Fortbildungsabschluss führen, ist eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG- sog. "Meister-BAföG") möglich.
Bei Vollzeitlehrgängen kann darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Förderung bewilligt werden.
Zuständig für die Förderung ist das Amt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Allgemeine E-Mail-Adresse: bafoeg@straubing.de
Weitere Informationen und Downloads
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Online-Antragstellung für Erstanträge
Besonderheiten bei der Förderung von Fachschulen (Technikerschulen) und Fachakademien
Formular Vollmacht für BAföG und AFBG | 7 KB
Förderung der betrieblichen (Erst-)Ausbildung, klassischer Lehrberuf
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag : 08.00 bis 12.00 Uhr