Meisterförderung / AFBG

Berufliche Weiterbildung - Fortbildungsförderung (sog. "Meister-BAFöG" - AFBG)

Für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen, die zu einem über der bereits abgeschlossenen Berufsausbildung liegenden höherwertigeren Fortbildungsabschluss führen, ist eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG- sog. "Meister-BAföG") möglich.

Bei Vollzeitlehrgängen kann darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen eine monatliche Förderung bewilligt werden.

Zuständig für die Förderung ist das Amt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Allgemeine E-Mail-Adresse: bafoeg@straubing.de

 

Weitere Informationen und Downloads

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Online-Antragstellung für Erstanträge

Antragsformulare

Besonderheiten bei der Förderung von Fachschulen (Technikerschulen) und Fachakademien

AFBG - Gesetzestext

Formular Vollmacht für BAföG und AFBG | 7 KB

Förderung der betrieblichen (Erst-)Ausbildung, klassischer Lehrberuf

Webseite der Arbeitsagentur

Förderung - Berufsausbildungsbeihilfe BAB

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