Beiräte der Stadt Straubing
Beratende Gremien des Stadtrats
Die einzelnen Beiräte bestehen aus jeweils elf Mitgliedern, die durch Stadtratsbeschluss bestimmt werden. Die Amtsperiode beginnt gemäß der Geschäftsordnung mit dem ersten des Monats, in dem die konstituierende Sitzung stattfindet und dauert vier Jahre.
Der Stadtrat der Stadt Straubing hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 beschlossen, die Beiratsarbeit auch ab Juni 2025 weiter zu führen und und die Beiratsgremien neu zu besetzen.
Datenschutzhinweise Beiräte der Stadt Straubing - Stand Januar 2025 | 92 KB
Ausländer- und Migrationsbeirat
Ukraine-Hilfe - Aktueller Hinweis zur Erreichbarkeit der Koordinierungsgruppe der Stadt
Zur Koordinierung der Hilfen für Ukraine-Geflüchtete hat die Stadt ein Bürgertelefon unter der Nummer 09421/944-70500 (besetzt zu den Geschäftszeiten der Verwaltung) eingerichtet. Anfragen per E-Mail sind unter straubinghilft@straubing.de möglich.
Informationen zum Thema und die Kontaktdaten der Verwaltung sind auch auf der Webseite der Stadt zur Ukraine-Hilfe zu finden.
Der Ausländerbeirat der Stadt Straubing versteht sich als überparteiliche, überkonfessionelle und verbandsunabhängige Interessenvertretung der Mitbürgerinnen und der Mitbürger mit Migrationshintergrund.
Der Beirat gilt als Bindeglied zwischen den ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie Mitbürgern mit Migrationshintergrund in Straubing und den zuständigen Stellen:
- dem Oberbürgermeister
- dem Stadtrat
- der Verwaltung
Aufgaben:
- Gleichstellung von Deutschen und Nicht-Deutschen
- Förderung integrativer Projekte und Veranstaltungen
- Förderung des Verständnisses zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der in Straubing lebenden Migrantinnen und Migranten
- Beratung des Stadtrates in allen Fragen, die die ausländische Bevölkerung betreffen
- Förderung der Interessen der in Straubing lebenden Ausländer, unabhängig von ihren politischen oder konfessionellen Überzeugungen
- Abhaltung regelmäßiger Sprechstunden im Rathaus
Die Amtszeit des Gremiums beträgt vier Jahre. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Der Ausländer- und Migrationsbeirat arbeitet eng mit dem Verwaltungsrat für Integrationsfragen des Stadtrates zusammen.
Allgemeines:
Im Jahr 2006 wurde der Ausländer- und Migrationsbeirat vom Stadtrat der Stadt Straubing installiert, um in allen wichtigen Fragen, die zum eigenen Wirkungskreis der Stadt Straubing gehören und die die Menschen ursprünglich nicht-deutscher Herkunft allgemein betreffen, zu beraten. Der Beirat nimmt gegenüber dem Stadtrat und der Stadtverwaltung die Interessen der Ausländer und Migranten Straubings durch Anträge, Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen wahr. Der Beirat setzt sich vor allem für die Gleichstellung von Deutschen und Migranten ein. Er fördert integrative Projekte und Veranstaltungen und dient somit dem Dialog zwischen den Kulturen. Auch eine Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen und eine Förderung der menschlichen Beziehungen zwischen der deutschen und der Bevölkerung mit Migrationshintergrund liegen im Interesse des Beirates. Außerdem wirkt der Beirat im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf die kommunalpolitische Willensbildung ein und fördert die gleichberechtigte politische, kulturelle, soziale und wirtschaftliche Partizipation der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Er fördert somit die Integration.
Integration
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Am Platzl 31
94315 Straubing
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Tel.: 09421/944-70130
Fax: 09421/944-70193
E-Mail: asyl-migration@straubing.de
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Ausländerwesen
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Am Platzl 31
94315 Straubing
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Tel.: 09421/944-70157 , -70161 oder -70163
Fax: 09421/944-70193
E-Mail: auslaenderamt@straubing.de
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