Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens

Mit dem E-Kennzeichen hat man die Möglichkeit besonders gekennzeichnete Parkplätze zu benutzen oder dafür freigegebene Straßenzüge zu befahren. Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein oder als Hybridfahrzeug besondere Anforderungen erfüllen.

Adresse & Kontakt:

KfZ-Zulassungsstelle
Am Hagen 59
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 7:45 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 7:45 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 7:45 - 12:00 Uhr
Donnerstag 7:45 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag 7:45 - 12:00 Uhr

Auf Antrag wird für folgende Fahrzeuge ein E-Kennzeichen zugeteilt:

  • Batterieelektrofahrzeug (BEV)
  • Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV)
  • Hybridfahrzeug (PHEV)

Hier müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • CO2-Ausstoß (WLTP) unter 50 g/km oder
  • Reichweite mit Elektroantrieb 40 km (Reichweite Stadt, EAER City)

Die Fahrzeuge müssen der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e oder L7e zugeordnet sein. Fahrzeuge der Klasse N2 können ein E-Kennzeichen erhalten, wenn sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden können.

Das E-Kennzeichen führt hinter der Erkennungsnummer den Buchstaben "E". Es kann auch als Wechselkennzeichen oder als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

Ein E-Kennzeichen können Sie auch online bei beantragen. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite Ihrer Zulassungsbehörde.

Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

Stand: 06.09.2023

Für Sie zuständig

KfZ-Zulassungsstelle
Am Hagen 59
94315 Straubing
09421/944-66222

Erforderliche Unterlagen

Kosten



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