Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens
Adresse & Kontakt:
KfZ-ZulassungsstelleAm Hagen 59
94315 Straubing
Öffnungszeiten:
Montag | 7:45 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag | 7:45 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 7:45 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 7:45 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr |
Freitag | 7:45 - 12:00 Uhr |
Auf Antrag wird für folgende Fahrzeuge ein E-Kennzeichen zugeteilt:
- Batterieelektrofahrzeug (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV)
- Hybridfahrzeug (PHEV)
Hier müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- CO2-Ausstoß (WLTP) unter 50 g/km oder
- Reichweite mit Elektroantrieb 40 km (Reichweite Stadt, EAER City)
Die Fahrzeuge müssen der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e oder L7e zugeordnet sein. Fahrzeuge der Klasse N2 können ein E-Kennzeichen erhalten, wenn sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden können.
Das E-Kennzeichen führt hinter der Erkennungsnummer den Buchstaben "E". Es kann auch als Wechselkennzeichen oder als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
Ein E-Kennzeichen können Sie auch online bei beantragen. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite Ihrer Zulassungsbehörde.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
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