Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit

Wenn Sie ein Kennzeichenschild Ihres Fahrzeuges verloren haben, es Ihnen gestohlen wurde oder es unleserlich ist, müssen Sie die Zuteilung eines neuen Kennzeichens beantragen.

Adresse & Kontakt:

KfZ-Zulassungsstelle
Am Hagen 59
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 7:45 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 7:45 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 7:45 - 12:00 Uhr
Donnerstag 7:45 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag 7:45 - 12:00 Uhr

Wenn Sie eines oder beide Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurden oder sie nicht mehr leserlich sind, muss ein neues Kennzeichen zugeteilt. Das gestohlene oder verlorene Kennzeichen wird für mindestens 10 Jahre nicht mehr ausgegeben und mit einem Suchvermerk versehen.

Nur so kann verhindert werden, dass es Ihnen angelastet wird, wenn von Dritten mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen.

Stand: 01.09.2023

Für Sie zuständig

KfZ-Zulassungsstelle
Am Hagen 59
94315 Straubing
09421/944-66222

Erforderliche Unterlagen

Kosten



 Zurück zur Ergebnisliste

Benutzen Sie unsere Piktogramme zur Schnellnavigation

Mit einem Klick zur richtigen Info.