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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Eingang, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften; Beantragung einer Genehmigung

Wenn Sie Tiere, tierische Erzeugnisse oder Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, einführen oder durch Deutschland transportieren möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Online Verfahren
TRACES NT

Die EU-Datenbank TRACES-NT dient unter anderem zur Dokumentation des Eingangs von Tieren und Produkten tierischer und nicht-tierischer Herkunft aus Drittländern. Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt. Hierfür muss sich der Unternehmer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet.

Beschreibung

Für den Eingang, die Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoffen sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.

Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, die von einer Bescheinigung begleitet sind und für die keine Genehmigungspflicht besteht.

Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.

Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer

  • Lebensmittel, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke, für Messen, Ausstellungen oder ähnliche Veranstaltungen bestimmt sind,
  • Lebensmittelmuster und -proben in geringen Mengen,

dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.

Voraussetzungen

keine

Fristen

Bei der Antragstellung selber sind keine Fristen zu beachten. Bei der Abwicklung des Handels, z.B. eines Tiertransports, können amtliche Benachrichtigungspflichten der Partnerveterinärbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten auftreten, über die das örtlich zuständige Veterinäramt Auskunft gibt.

Kosten

Die Gebühren sind von Einzelfall abhängig und sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich ggf. bei der zuständigen Behörde.

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Frau Datenschutzbeauftragte Telefon:
+49(0)9421-944-83182
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
datenschutz@straubing.de
Alois Lermer Telefon:
+49(0)9421-944-60100
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Herr Markus Pannermayr Telefon:
+49(0)9421-944-60111
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Cristina Pop Telefon:
+49(0)9421-944-60500
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Roman Preis Telefon:
+49(0)9421-944-60300
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Werner Schäfer Telefon:
+49(0)9421-944-60135
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Albert Solleder Telefon:
+49(0)9421-944-60135
Fax:
+49(0)9421-944-60250
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hauptamt@straubing.de
Rosa Strohmeier Telefon:
+49(0)9421-944-60200
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Oliver Vetter-Gindele Telefon:
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