Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht
Allgemeine Informationen
Bei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte wirken neben den Berufsrichtern auch ehrenamtliche Richter mit. Diese haben bei den mündlichen Verhandlungen und der Urteilsfindung die gleichen Rechte wie die hauptamtlichen Richter.
Die ehrenamtlichen Richter werden für fünf Jahre von einem Wahlausschuss gewählt. Dieser Wahlausschuss wählt ehrenamtliche Richter aus Vorschlagslisten, die von den kreisfreien Städten und Landkreisen erstellt werden. Die Amtszeit der gegenwärtig tätigen ehrenamtlichen Verwaltungsrichter/innen endet am 31. März 2025.
Für die neue Amtsperiode vom 1. April 2025 bis 31. März 2030 sucht die Stadt Straubing Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste sind
- die deutsche Staatsbürgerschaft,
- das vollendete 25. Lebensjahr
- und der Wohnsitz innerhalb des Stadtgebiets Straubing.
Bei der Übernahme des Ehrenamtes ist auf einige Hinderungsgründe zu achten, insbesondere können Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind, Abgeordnete, Soldaten, Richter, Anwälte oder Notare dieses Amt nicht übernehmen. Ausführliche Informationen zum richterlichen Ehrenamt bietet die Broschüre "Richterliches Ehrenamt" des Verwaltungsgerichtshofs.
Die Bewerbungsunterlagen können über die nachstehenden Downloads heruntergeladen oder unter den genannten Kontaktdaten angefordert werden. Die Bewerbungsfrist zur Beantragung der Aufnahme in die Vorschlagsliste der Stadt Straubing endet am Freitag, 28. Juni 2024.
Kontakt
Im Büro des Oberbürgermeisters, Theresienplatz 2, II. OG, Zi. Nr. 223, können Interessierte die Aufnahme in die Vorschlagsliste beantragen.
Ansprechpartner sind
- Frau Simone Unrecht, Tel. Nr.: 09421/944-60134, E-Mail: simone.unrecht@straubing.de und
- Frau Ursula Meier, Tel. Nr.: 09421/944-60130, E-Mail: ursula.meier@straubing.de