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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung

Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich anmelden. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder an- und abmelden.

Beschreibung

Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der Meldebehörde des Ortes anzumelden, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Die Vorschriften zur allgemeinen Meldepflicht sowie zur Auskunftspflicht des Meldepflichtigen gelten entsprechend. Die Meldepflicht besteht nicht, solange die Person im Inland für eine Wohnung gemeldet ist. Die An- und Abmeldung kann auch bei einer anderen Meldebehörde oder bei der Wasserschutzpolizei vorgenommen werden, die die Daten an die zuständige Meldebehörde weiterleitet.

Der Reeder eines Seeschiffs, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, hat den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffs bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anzumelden. Er hat diese Personen bei Beendigung des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses abzumelden. Zuständig ist die Meldebehörde am Sitz des Reeders. Die Meldepflicht besteht nicht für Personen, die im Inland für eine Wohnung gemeldet sind. Die zu meldenden Personen haben dem Reeder die erforderlichen Auskünfte zu geben.

Voraussetzungen
  • Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sein.
  • Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Fristen

An- und Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug erfolgen.

Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Frau Datenschutzbeauftragte Telefon:
+49(0)9421-944-83182
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
datenschutz@straubing.de
Alois Lermer Telefon:
+49(0)9421-944-60100
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Herr Markus Pannermayr Telefon:
+49(0)9421-944-60111
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Cristina Pop Telefon:
+49(0)9421-944-60500
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Roman Preis Telefon:
+49(0)9421-944-60300
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Werner Schäfer Telefon:
+49(0)9421-944-60135
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Albert Solleder Telefon:
+49(0)9421-944-60135
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Rosa Strohmeier Telefon:
+49(0)9421-944-60200
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Oliver Vetter-Gindele Telefon:
+49(0)9421-944-60400
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Kontakt
Stadt Straubing
Hausanschrift
Theresienplatz 2
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 0352
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 08:00-12:00 14:00- 16:00
DI 08:00-12:00 14:00- 16:00
MI 08:00-12:00 14:00- 16:00
DO 08:00-12:00 14:00- 17:00
FR 08:00-12:00
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09421/944-60250