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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Blaue Karte EU; Beantragung

Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.

Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Straubing)
Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung Sie können die Blaue Karte EU sowie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung online beantragen.
Beschreibung

Speziell für die Zuwanderung Hochqualifizierter zur Ausübung einer Beschäftigung wurde zum 1. August 2012 die Blaue Karte EU neu eingeführt.

Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um einen Aufenthaltstitel, der weitgehend einer Aufenthaltserlaubnis entspricht und für den aus diesem Grund regelmäßig auch die für die Aufenthaltserlaubnis geltenden Vorschriften anzuwenden sind.

Die Blaue Karte EU können Ausländer erhalten, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Soweit es sich nicht um einen deutschen Hochschulabschluss handelt, muss der Abschluss entweder anerkannt worden sein, oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit kann auch bereits vor der Einreise nach Deutschland erfolgen.

Als zweite Voraussetzung muss ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt vorgelegt werden. Die Mindestgehaltsgrenze wird jährlich festgelegt und kann im Internetangebot des Bundesministeriums des Innern abgerufen werden (siehe "Weiterführende Links"). Im Jahr 2023 beträgt sie 58.400 EUR. Die Blaue Karte EU kann bei Erreichen der Gehaltsgrenze ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden.

Für Mangelberufe (insb. Naturwissenschaftler, Ingenieure, Ärzte, akademische IT-Fachleute) wurde eine geringere Einkommensgrenze festgelegt. Diese beträgt im Jahr 2023 45.552 EUR. Bei diesen Fällen prüft die Bundesagentur für Arbeit aber, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer entsprechen.

Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen zunächst auf höchstens vier Jahre befristet wird. Beträgt die Dauer des Arbeitsverhältnisses weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich drei Monate ausgestellt. In den ersten beiden Jahren ist für einen Arbeitsplatzwechsel die schriftliche Erlaubnis der Ausländerbehörde nötig.

Die Blaue Karte EU muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.

Voraussetzungen

Einem Ausländer wird eine Blaue Karte EU erteilt, wenn

  • er einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt
  • es sich um eine der Qualifikation entsprechenden Beschäftigung handelt
  • die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat oder festgelegt ist, dass die Blaue Karte EU ohne Zustimmung der Bundesagentur erteilt werden kann, und
  • er ein bestimmtes Mindestgehalt erhält, das durch Rechtsverordnung bestimmt ist.
Kosten
  • Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 EUR
  • Geltungsdauer über ein Jahr: 100 EUR
  • Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR
  • Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR
Rechtsgrundlagen
§ 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte und die Mobiler-ICT-Karte
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Kontakt
Stadt Straubing - Ausländerwesen
Hausanschrift
Am Platzl 31
94315 Straubing
Postanschrift
Postfach 303
94303 Straubing
+49 9421 944-60250
Öffnungszeiten
MO 8:00-12:00
DI 8:00-12:00
DO 8:00-12:00 14:00- 17:00
FR 8:00-12:00
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Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60250