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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung

Ansprechpartner der Verwaltung für Ihre Anliegen

Nachstehend erhalten Sie eine Übersicht über die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing. Um weitere Informationen über Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten zu erhalten, wählen Sie den gewünschten Eintrag. Einen Gesamtüberblick über die Verwaltungsgliederung erhalten Sie im Organigramm der Stadt Straubing.

Allgemeiner Hinweis zum Besuch der Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, besteht bei mehreren Dienststellen die Möglichkeit, vorab eine Terminvereinbarung durchzuführen. Auf die Option der Online-Terminvereinbarung, zum Beispiel im Einwohnermeldeamt oder der Zulassungsstelle, wird ausdrücklich hingewiesen. 



Ämter und Dienststellen

Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund

Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.

Online Verfahren
Sondernutzung nach Straßenrecht (Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten) Sie können einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten beim zuständigen Staatlichen Bauamt online einreichen.
Beschreibung

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar.

Die Nutzung von Verkehrswegen durch Telekommunikationsleitungen wird eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) benötigt.

Voraussetzungen

Sie sind ein Telekommunikationsunternehmen mit einer Nutzungsberechtigung im Sinne des § 125 TKG und möchten eine öffentliche Straße für die Verlegung bzw. Änderung von Leitungen nutzen.

Fristen
Die Zustimmung muss vor der Baumaßnahme erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung ist daher erforderlich.
Kosten
Für die Erteilung der Zustimmung werden von der Straßenbaubehörde Gebühren und Auslagen erhoben.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


Für Sie zuständig

Frau Datenschutzbeauftragte Telefon:
+49(0)9421-944-83182
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
datenschutz@straubing.de
Alois Lermer Telefon:
+49(0)9421-944-60100
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Herr Markus Pannermayr Telefon:
+49(0)9421-944-60111
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Cristina Pop Telefon:
+49(0)9421-944-60500
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Roman Preis Telefon:
+49(0)9421-944-60300
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Werner Schäfer Telefon:
+49(0)9421-944-60135
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Albert Solleder Telefon:
+49(0)9421-944-60135
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
hauptamt@straubing.de
Rosa Strohmeier Telefon:
+49(0)9421-944-60200
Fax:
+49(0)9421-944-60250
Email:
poststelle@straubing.de
Oliver Vetter-Gindele Telefon:
+49(0)9421-944-60400
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+49(0)9421-944-60250
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