Standesamt (Personenstandswesen)
Bahnhofstraße 1
94315 Straubing
+49(0)9421-944-64222
standesamt@straubing.de
MO | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
DI | 08:00-12:00 | 14:00- 16:00 |
MI | 08:00-12:00 | |
DO | 08:00-12:00 | 14:00- 17:00 |
FR | 08:00-12:00 |
Informationen der Dienststelle
Das Standesamt bietet verschiedene Dienstleistungen zur Online-Beantragung im Bürgerserviceportal der Stadt an. Sie erreichen das Portal über den nachfolgenden Link:
Ansprechpartner
- Amtsleiterin / Standesbeamtin: Frau Matz, 09421/944-64210
- Stellvertretender Amtsleiter / Geburtenregister / Standesbeamter: Herr Weinzierl, 09421/944-64214
- Sterberegister / Standesbeamtin: Frau Kühn, 09421/944-64211
- Ehefähigkeitszeugnisse / Namenserklärungen / Standesbeamtin: Frau Schwarzer, 09421/944-64216
- Geburten-/Eheregister, allgemeine Auskünfte: Herr Dubrau, 09421/944-64212
- Anmeldung der Eheschließung / Sterberegister: Frau Antoni, 09421/944-64215
- Anmeldung der Eheschließung, Urkunden / Auskünfte: Frau Fischer, 09421/944-64213
Neue Räumlichkeiten des Standesamtes
Das Standesamt der Stadt Straubing befindet sich seit 21.09.2020 im zweiten Stockwerk im Steiner Thor (Anschrift: Bahnhofstraße 1, 94315 Straubing).
Eheschließungen
Termine für Ihre Eheschließung können im Standesamt Straubing bereits jetzt für das nächstfolgende Kalenderjahr reserviert werden. Selbstverständlich können Sie auch in Straubing heiraten, wenn Sie nicht in Straubing wohnen.
Beachten Sie bitte: Vor der Eheschließung ist stets ein Termin zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt notwendig. Dieser ist mit dem Standesamt zu vereinbaren, allerdings frühestens ein halbes Jahr vor dem reservierten Hochzeitstermin. Sollten Sie nicht in Straubing wohnhaft sein, ist für die Anmeldung das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig. Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig, welche Unterlagen für Ihre Eheschließung erforderlich sind. In Ausnahmefällen, insbesondere bei Auslandsbezug, kann es sein, dass eine Vorreservierung aufgrund einzuhaltender, fristgebundener rechtlicher Verfahren nicht möglich ist. Bitte setzen Sie sich in jedem Fall mit dem Standesamt in Verbindung, damit Sie in Ihrem persönlichen Fall beraten werden können.
Eheschließungen im kleinen Rahmen (maximal 10 Personen inklusive Brautpaar) finden Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstagvormittag zu den Öffnungszeiten im neuen Trauzimmer im Steiner Thor statt.
An Donnerstagnachmittagen und Freitagvormittagen finden Trauungen im Trausaal im Loichingerschlössl (Stetthaimerplatz 1) statt.
Die Fotos können per Klick auf das Bild vergrößert werden.
Darüber hinaus kann man sich das "Ja-Wort" im Loichingerschlössl an einigen ausgewählten Sonderterminen freitagnachmittags und samstagvormittags geben. Hier wird ein gesetzlicher Aufpreis von 80,00 € fällig. Die möglichen Uhrzeiten für Ihre Trauung am Donnerstagnachmittag, Freitagvor- und -nachmittag sowie am Samstag erfragen Sie bitte direkt bei den Mitarbeitern des Standesamts.
Für die Vorreservierung der Eheschließung an den genannten Sonderterminen wird eine Reservierungsgebühr von 50,00 € vorab fällig. Diese wird jedoch mit den übrigen Gebühren verrechnet, wenn die rechtliche Anmeldung der Eheschließung erfolgt.
Sondertermine Loichingerschlössl - Freitag:
- 19. Juli 2024
- 23. August 2024
- 20. September 2024
- 18. Oktober 2024
- 15. November 2024
- 20. Dezember 2024
- 17. Januar 2025
- 21. Februar 2025
- 21. März 2025
- 25. April 2025
- 16. Mai 2025
- 20. Juni 2025
- 18. Juli 2025
- 22. August 2025
- 19. September 2025
- 17. Oktober 2025
- 21. November 2025
- 19. Dezember 2025
Sondertermine Loichingerschlössl - Samstag:
- 03. August 2024
- 07. September 2024
- 05. Oktober 2024
- 07. Dezember 2024
- 03. Mai 2025
- 07. Juni 2025
- 05. Juli 2025
- 02. August 2025
- 06. September 2025
- 04. Oktober 2025
- 06. Dezember 2025
Die möglichen Uhrzeiten für Ihre Trauung am Donnerstagnachmittag, Freitagvor- und -nachmittag sowie am Samstag erfragen Sie bitte direkt bei den Mitarbeitern des Standesamts.
Zusätzlich sind an ausgewählten Freitagen Trauungen im Rittersaal des Herzogsschlosses möglich:
- 13. September 2024
- 11. Oktober 2024
- 08. November 2024
- 06. Dezember 2024
- 30. Mai 2025
- 27. Juni 2025
- 25. Juli 2025
Für Trauungen im Rittersaal ist ein Aufpreis von 250,00 Euro zu entrichten. Nähere Informationen, u.a. zu den Uhrzeiten, erhalten Sie beim Standesamt.
Für die Vorreservierung der Eheschließung im Rittersaal wird eine Reservierungsgebühr von 50,00 € vorab fällig. Diese wird jedoch mit den übrigen Gebühren verrechnet, wenn die rechtliche Anmeldung der Eheschließung erfolgt.
Urkunden
- Beglaubigte Registerauszüge für Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle
- Geburts- / internationale Geburtsurkunde, Ehe- / internationale Eheurkunde, Lebenspartnerschafts- / internationale Lebenspartnerschaftsurkunde, Sterbe- / internationale Sterbeurkunde (internationale Urkunden sind in mehreren Sprachen verfasst)
Urkunden sollen bei persönlicher Abholung telefonisch vorbestellt werden. Urkunden dürfen nur an die betreffende Person persönlich, Ehegatten / Lebenspartner und Verwandten in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) ausgehändigt werden. Verwandte in Seitenlinie (Geschwister, Onkel, Tante etc.) sowie Verlobten, Lebensgefährten, Bekannten etc. dürfen bestellte Urkunden nur gegen eine Vollmacht der betreffenden Person oder eines Nachweises des rechtlichen Interesses und Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises ausgehändigt werden!
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei (bitte Schreiben des Rententrägers in Kopie beilegen). Bitte geben sie folgende Daten in Ihrer schrift- lichen Anforderung an:
- Familien-, Vor-, Geburtsname
- Geburts-/Heirats-/Sterbedatum sowie Geburts-/Heirats-/ Sterbeort (Urkundennummer wenn vorhanden)
- Zweck für die Ausstellung
- Anzahl der Urkunden
- Absender (Tel.Nr.)
Falls die Urkunde zugeschickt werden soll, bitten wir um schriftliche Anforderung auf dem Postweg bzw. per E-Mail oder um Anforderung über das Bürgerserviceportal der Stadt Straubing und Bezahlung per Lastschrift oder Giropay. Die Urkundengebühr beträgt 12 Euro.
Aus datenschutztechnischen Gründen darf die Geburtszeit nicht telefonisch mitgeteilt werden. Bei persönlichem Erscheinen und gegen Vorlage des Lichtbildausweises dürfen Sie in Ihren eigenen Geburtseintrag Einsicht nehmen. Ist es nicht möglich, dass Sie persönlich beim Standesamt erscheinen kann die Anfrage auch auf schriftlichem Wege erfolgen. Bitte legen Sie dem Schreiben dann eine Kopie Ihres Lichtbildausweises bei. Die Geburtszeit wird Ihnen dann umgehend schriftlich mitgeteilt.
z. B. Ahnenforschung:
Gebühr 15,00 € je Viertelstunde, in einfachen Fällen 5,00 €
Sie erhalten nur in gerader Linie Auskunft (Eltern, Kinder, Großeltern, Urgroßeltern). Bitte teilen Sie uns die bekannten Daten soweit wie möglich schriftlich mit.
Im Standesamt erhalten Sie Auskünfte zu Geburtsregistern der letzten 110 Jahre, bei Eheschließungen der letzten 80 Jahre und zu Sterbefällen der letzten 30 Jahre. Auskünfte bzw. Urkunden zu Ereignissen, die außerhalb dieser Fristen liegen, erhalten Sie beim Stadtarchiv der Stadt.
Kirchenaustritte
Ein Kirchenaustritt kann nur nach Terminvereinbarung erfolgen. Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes. Für die Beurkundung eines Kirchenaustritts wird eine Gebühr in Höhe von 35,-- Euro erhoben.
Datenschutzhinweise
Informationspflichten Art. 13 DSGVO Standesamt | 199 KB Informationspflichten Art. 13 DSGVO Namensänderung | 301 KBZuständigkeiten
- Ehename; Erklärung
- Eheschließung im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Eheregister
- Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- Eheschließung im In- und Ausland; Vollzug
- Eheschließung; Anmeldung
- Eheurkunde; Beantragung
- Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
- Geburt; Anzeige
- Geburtsurkunde; Beantragung
- Geschlechtsangabe und Vornamensführung; Abgabe der Erklärung
- Geschlechtseintrag und Vornamensführung; Anmeldung und Abgabe der Erklärung
- Kirchenaustritt; Erklärung
- Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung
- Namen des Kindes; Erklärung
- Namensänderung; Beantragung
- Sterbefall im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister
- Sterbefall; Anzeige
- Sterbeurkunde; Beantragung
- Todesbescheinigung; Weitergabe
- Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
- Zwangsheirat; Beratung
Zugeordnete Dienststellen: