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Serviceleistungen der Verwaltung

Suche nach A-Z oder nach Lebenslagen.

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die gesamte Auflistung der Verwaltungsdienstleistungen des Bayerischen Behördenwegweisers. Durch Auswahl einer Serviceleistung erhalten Sie entweder den Ansprechpartner der Dienststelle der Stadt Straubing oder weitere Informationen zu zuständigen Stellen anderer Behörden.

Arzt/Ärztin; Anzeige einer vorübergehenden und gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen

Ärztinnen und Ärzte aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz, die den ärztlichen Beruf nur vorübergehend und gelegentlich in Bayern ausüben möchten, benötigen keine Approbation. Die schriftliche Meldung bei der zuständigen Behörde genügt.

Beschreibung

Wer nach einem Studium der Humanmedizin in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, benötigt hierfür in der Regel eine spezielle Berufszulassung - die Approbation oder eine Berufserlaubnis. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken.

Bei einer lediglich vorübergehenden und gelegentlichen ärztlichen Tätigkeit (Dienstleistung) ist eine Approbation oder Erlaubnis für Staatsangehörige von EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz nicht erforderlich. Für die Erbringung von Dienstleistungen genügt vielmehr eine schriftliche Meldung der beabsichtigten Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (siehe unter "Für Sie zuständig") unter Vorlage bestimmter Unterlagen.

Voraussetzungen Es muss eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung und eine Niederlassung als Arzt in einem anderen EU-Mitgliedstaat vorliegen. Außerdem müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vorhanden sein.
Fristen

Die Meldung ist vor der erstmaligen Erbringung einer Dienstleistung schriftlich bei der zuständigen Regierung einzureichen. Die Meldung ist einmal jährlich zu erneuern, wenn die Dienstleistung auch in diesem Jahr erbracht werden soll.

Formulare
Formloser Antrag (mit Unterschrift) Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten

Für die Bearbeitung der Meldung ist eine Gebühr in Höhe von 50 EUR zu bezahlen.

Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)


Kontakt
Regierung von Oberbayern
Hausanschrift
Maximilianstraße 39
80538 München
Postanschrift
80534 München
+49 89 2176-2914
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