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Serviceleistungen der Verwaltung

Suche nach A-Z oder nach Lebenslagen.

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die gesamte Auflistung der Verwaltungsdienstleistungen des Bayerischen Behördenwegweisers. Durch Auswahl einer Serviceleistung erhalten Sie entweder den Ansprechpartner der Dienststelle der Stadt Straubing oder weitere Informationen zu zuständigen Stellen anderer Behörden.

Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer Facharztbezeichnung

Wenn Sie eine ärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns absolviert haben, können Sie die Anerkennung einer Facharztbezeichnung beantragen.

Online Verfahren
Anerkennung einer Facharztbezeichnung - Online-Antragsstellung Sie können den Antrag auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung online über über das Meine-BLÄK-Portal stellen. Sie müssen sich registrieren bzw. anmelden.
Beschreibung

Wenn Sie nach Erhalt der ärztlichen Approbation eine ärztliche Weiterbildung in einem definierten medizinischen Gebiet absolviert haben, können Sie auf Antrag die Anerkennung einer Facharztbezeichnung erhalten. Grundlage hierfür ist die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der jeweils aktuellen Fassung.

Die Bayerische Landesärztekammer überprüft, ob alle Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung zur Facharzt-Prüfung.

Voraussetzungen
  • Mitgliedschaft bei einem Ärztlichen Kreisverband in Bayern
  • Ärztliche Approbation
  • Erfüllung der Anforderungen der Weiterbildungsordnung an Durchführung, Dauer und Inhalt der Weiterbildung
Fristen
Bei der Antragsstellung sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsbestimmungen für die Inanspruchnahme der bisherigen Weiterbildungsordnung zu beachten.
Kosten

Das Verfahren zur Anerkennung einer Facharztbezeichnung ist grundsätzlich kostenfrei.

Sollen im Rahmen des Antrags Tätigkeiten im Ausland bewertet werden, wird jedoch eine aufwandsbezogene Gebühr gemäß der geltenden Gebührensatzung der Bayerischen Landesärztekammer erhoben. Eine Mindest­ge­bühr von 125,00 EUR ist bei Antrag­stel­lung fällig; sie wird bei Been­di­gung in der Schluss­rech­nung berück­sich­tigt. Die maxi­male Gebühr beträgt 1000,00 EUR.

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)


Kontakt
Bayerische Landesärztekammer
Hausanschrift
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Postanschrift
Mühlbaurstraße 16
81677 München
+49 89 4147-280
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