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Serviceleistungen der Verwaltung

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In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die gesamte Auflistung der Verwaltungsdienstleistungen des Bayerischen Behördenwegweisers. Durch Auswahl einer Serviceleistung erhalten Sie entweder den Ansprechpartner der Dienststelle der Stadt Straubing oder weitere Informationen zu zuständigen Stellen anderer Behörden.

AOK Betriebswirt/-in; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Beschreibung

Der Abschluss AOK Betriebswirt/in ist in Bayern nicht reglementiert. Um in Bayern einer entsprechenden Tätigkeit nachgehen zu können, ist eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation deshalb nicht zwingend erforderlich.

Die Aufnahme einer Berufstätigkeit ist häufig auch ohne formale Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation möglich. Über die Einstellung entscheidet grundsätzlich der jeweilige Arbeitgeber.

Ein Anerkennungsverfahren kann aber sinnvoll sein, damit Ihre ausländische Qualifikation für den Arbeitgeber transparenter und besser einschätzbar wird. Dies kann Ihre Chancen im Bewerbungsverfahren erhöhen.

Sie können gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) beim Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung mit dem bayerischen Abschluss AOK Betriebswirt/in stellen, sofern Sie im Ausland eine Berufsbildung erfolgreich abgeschlossen haben, die Ihrer Ansicht nach dem bayerischen Abschluss AOK Betriebswirt/in gleichwertig ist.

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem BayBQFG stellen, sofern Sie im Ausland eine Berufsbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Das LGL stellt die Gleichwertigkeit mit dem bayerischen Abschluss AOK Betriebswirt/in fest, wenn

  • Ihre ausländische Berufsbildung zu vergleichbaren Tätigkeiten befähigt und
  • Ihre ausländische Berufsqualifikation hinsichtlich der erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten keine wesentlichen Unterschiede aufweist.
  • Unter Umständen müssen Sie außerdem nachweisen, dass Sie beabsichtigen, in Bayern eine Erwerbstätigkeit auszuüben.

Weitere Informationen finden Sie unter „Verfahrensablauf“ und „Erforderliche Unterlagen“.

Der Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden.

Für die Berufsausübung werden zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erwartet.

Fristen

keine

Formulare
Formloser Antrag (mit Unterschrift) Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten

Das Anerkennungsverfahren gemäß dem BayBQFG ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Die Gebühren für ein entsprechendes Verfahren richten sich nach dem Gebührenrecht des Freistaates Bayern und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Die Gebühren bewegen sich in der Regel in einem Rahmen zwischen 25 EUR und 1.000 EUR. Nach Art. 14 Bayerisches Kostengesetz kann die Durchführung des Feststellungsverfahrens von der Zahlung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden.

Weitere Kosten, z. B. für Übersetzungen und Beglaubigungen, müssen Sie selbst tragen.

Arbeitslose und arbeitsuchende Antragsteller sollten im Vorfeld der Antragstellung bei ihren zuständigen Agenturen für Arbeit beziehungsweise Jobcentern klären, ob eine Kostenübernahme durch die Arbeitsverwaltung möglich ist.

Über weitere Möglichkeiten einer finanziellen Förderung informiert Sie z. B. das Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“ (siehe „Weiterführende Links“).

Das Anerkennungsverfahren gemäß dem BVFG (siehe "Besondere Hinweise") ist dagegen kostenfrei.

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)


Kontakt
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Hausanschrift
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
Postanschrift
Postfach 2509
91013 Erlangen
+49 9131 6808-2102
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