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Serviceleistungen der Verwaltung

Suche nach A-Z oder nach Lebenslagen.

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die gesamte Auflistung der Verwaltungsdienstleistungen des Bayerischen Behördenwegweisers. Durch Auswahl einer Serviceleistung erhalten Sie entweder den Ansprechpartner der Dienststelle der Stadt Straubing oder weitere Informationen zu zuständigen Stellen anderer Behörden.

Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung

Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfolgt nach Durchführung eines Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens.

Online Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Niederbayern)
Bewerbung um die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Sie können sich online um die Bestellung zur sog. zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bewerben.

Beschreibung

Ab dem 01.01.2013 gelten für die Auswahl und die Bestellung zur/zum sog. "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in" die §§ 9, 9a und 10 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes. Danach müssen Sie an einem Ausschreibungsverfahren teilnehmen, wenn Sie sich um einen Bezirk bewerben wollen.

Die Ausschreibungen frei werdender Bezirke werden auf den Internetseiten der zuständigen Regierungen veröffentlicht. Die Auswahl zwischen den Bewerbenden erfolgt nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Hierfür gilt ein bayernweit einheitliches Bewertungsformular (siehe "Formulare").

Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für die ausgeschriebenen Bezirke ist auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahr vollendet ist.

Voraussetzungen

Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfeger-handwerks besitzen, die zur Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit gewährleisten und die gesundheitliche Eignung inne haben. Bewerbende, die ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, müssen über die Kenntnisse der deutschen Sprache, die für die Ausübung der Tätigkeit als Bezirksschornsteinfegermeisterin oder -meister erforderlich sind, verfügen.

Fristen

Die Einsendefrist eines ausgeschriebenen Bezirks ist in der Ausschreibung enthalten.

Formulare
Erklärung zu den persönlichen Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren für eine Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger - Anlage 4 Das Formular muss bei der Verwendung des Online-Verfahrens nicht zusätzlich ausgefüllt und eingereicht werden. Der Inhalt ist im Online-Verfahren enthalten.
Kosten

Die Gebühr für die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in beträgt 250 Euro.

Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Kontakt
Regierung von Niederbayern
Hausanschrift
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Postanschrift
Postfach
84023 Landshut
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