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Ortsrechtssammlung

Nachfolgend finden Sie den Bestand an ortsrechtlichen Vorschriften der Stadt Staubing in der Übersicht.

Das Ortsrecht der Stadt Straubing enthält vom Stadtrat erlassene Satzungen und Gemeindeverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften, die zwar keinen Rechtsnormcharakter haben, die jedoch für einen größeren Kreis an Personen, auch Außenstehender, von grundsätzlicher Bedeutung sind. Auch Rechtsvorschriften anderer Behörden, soweit sie für die Stadt Straubing Ortsrecht beinhalten, können in die Ortsrechtsammlung mit aufgenommen werden. 

Weitere, lediglich informative Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen, die aber doch von allgemeinem Interesse erscheinen, wurden ebenfalls in das Ortsrecht mit aufgenommen (z. B. Besetzung der ständigen Ausschüsse des Stadtrates und der sonstigen Gremien, Liste der Stadtratsmitglieder, Verwaltungsgliederungsplan, etc.).

Informationen zum Ortsrecht erteilt die Stadt Straubing, Büro des Oberbürgermeisters, Tel.Nr. 09421/944-60131, Email: hauptamt@straubing.de.

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Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen
Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Straubing
Satzung der Kolb´schen Familienstipendienstiftung
Richtlinien für die Verteilung der Erträgnisse der "Kolb´schen Familienstipendienstiftung"
Satzung der Stadt Straubing zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a - 135c BauGB
Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Straubing (Kostensatzung)
Kulturförderrichtlinien der Stadt Straubing
Verordnung über Ladenschlussregelungen in der Stadt Straubing
Verordnung über den Schutz von Landschaftsbestandteilen und Grünbeständen in der Stadt Straubing
Verordnung der Stadt Straubing über den Schutz des Gehölzbestandes am Klingbach im Bereich der Rachelstraße als Landschaftsbestandteil
Verordnung der Stadt Straubing über den Schutz der "Gollau" als Landschaftsbestandteile
Verordnung der Stadt Straubing über den Schutz von Hecken, Feldgehölzen und Gebüschgruppen als Landschaftsbestandteile
Verordnung der Stadt Straubing über den Schutz der Niedermoorsenke am Eglseer Moosgraben als Landschaftsbestandteil
Verordnung der Stadt Straubing über den Schutz der Grundstücke Fl. Nrn. 73, 75 (Teilfläche), 79, 80 (Teilfläche) und 80/1 (Teilfläche), Gemarkung Hornstorf, als Landschaftsbestandteil
Verordnung der Stadt Straubing über den Schutz der Öblinger Donauschleife und eines Altwassers der Aitrach als Landschaftsbestandteile
Verordnung der Stadt Straubing über den Schutz des „Sparrergartens“ als Landschaftsbestandteil
Verordnung der Stadt Straubing über den Schutz des Geländes der Trabrennbahn als Landschaftsbestandteil
Verordnung über den Schutz der Tümpel und Weiher einschließlich der umliegenden Vegetationsbestände östlich der ehemaligen Zuckerrübenverladestation als Landschaftsbestandteile
Kontakt
Vorzimmer des Oberbürgermeisters
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60246