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Ortsrechtssammlung

Nachfolgend finden Sie den Bestand an ortsrechtlichen Vorschriften der Stadt Staubing in der Übersicht.

Das Ortsrecht der Stadt Straubing enthält vom Stadtrat erlassene Satzungen und Gemeindeverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften, die zwar keinen Rechtsnormcharakter haben, die jedoch für einen größeren Kreis an Personen, auch Außenstehender, von grundsätzlicher Bedeutung sind. Auch Rechtsvorschriften anderer Behörden, soweit sie für die Stadt Straubing Ortsrecht beinhalten, können in die Ortsrechtsammlung mit aufgenommen werden. 

Weitere, lediglich informative Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen, die aber doch von allgemeinem Interesse erscheinen, wurden ebenfalls in das Ortsrecht mit aufgenommen (z. B. Besetzung der ständigen Ausschüsse des Stadtrates und der sonstigen Gremien, Liste der Stadtratsmitglieder, Verwaltungsgliederungsplan, etc.).

Informationen zum Ortsrecht erteilt die Stadt Straubing, Büro des Oberbürgermeisters, Tel.Nr. 09421/944-60131, Email: hauptamt@straubing.de.

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Verordnung der Stadt Straubing über das Landschaftsschutzgebiet „Polder Straubing“
Verordnung der Stadt Straubing über das Leichenwesen
Satzung der Stadt Straubing über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Märkte
Satzung über die Benutzung der Märkte der Stadt Straubing
Verordnung über den Schutz von Naturdenkmälern in der Stadt Straubing
Satzung zur Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Straubing
Gebührensatzung für die Obdachlosenunterkünfte
Satzung der Oberamtmann Hans Schneider - von Zaleski´schen Stiftung
Richtlinien für die Verteilung der Erträgnisse der „Oberamtmann Hans Schneider – von Zaleski´schen Stiftung“
Parkgebührenordnung der Stadt Straubing
Perkgebührenordnung - Anlage
Verordnung der Regierung von Niederbayern über das Verbot der Prostitution in den Städten Deggendorf, Passau und Straubing
Erstmaliger Erlass einer Satzung für die Rieder`sche Wohltätigkeitsstiftung
Satzung über die Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Historische Innenstadt“ um das Gebiet „Historische Innenstadt-Erweiterung: Östliche Innenstadt“
Satzung über die Erweiterung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Straubing-Süd“ um das Gebiet „StraubingSüd – Erweiterung: Bahnhofsumfeld“
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Historische Innenstadt“
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Straubing-Süd“
Sozialhilfe-Richtlinien des Bayerischen Städtetages, des Bayer. Landkreistages und des Verbandes der bayerischen Bezirke in der Fassung vom 01. Januar 2001
Kontakt
Vorzimmer des Oberbürgermeisters
Theresienplatz 2
94315 Straubing
09421/944-60246