Nachfolgend finden Sie den Bestand an ortsrechtlichen Vorschriften der Stadt Staubing in der Übersicht.
Das Ortsrecht der Stadt Straubing enthält vom Stadtrat erlassene Satzungen und Gemeindeverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften, die zwar keinen Rechtsnormcharakter haben, die jedoch für einen größeren Kreis an Personen, auch Außenstehender, von grundsätzlicher Bedeutung sind. Auch Rechtsvorschriften anderer Behörden, soweit sie für die Stadt Straubing Ortsrecht beinhalten, können in die Ortsrechtsammlung mit aufgenommen werden.
Weitere, lediglich informative Verwaltungsvorschriften und Bekanntmachungen, die aber doch von allgemeinem Interesse erscheinen, wurden ebenfalls in das Ortsrecht mit aufgenommen (z. B. Besetzung der ständigen Ausschüsse des Stadtrates und der sonstigen Gremien, Liste der Stadtratsmitglieder, Verwaltungsgliederungsplan, etc.).
Informationen zum Ortsrecht erteilt die Stadt Straubing, Büro des Oberbürgermeisters, Tel.Nr. 09421/944-60131, Email: hauptamt@straubing.de.