Allgemeine Dienstleistungsübersicht

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die gesamte Auflistung der Verwaltungsdienstleistungen des Bayerischen Behördenwegweisers. Durch Auswahl einer Serviceleistung erhalten Sie entweder den Ansprechpartner der Dienststelle der Stadt Straubing oder weitere Informationen zu zuständigen Stellen anderer Behörden.

80plus-Ticket

Freiwillige Führerscheinabgabe ab 80 Jahren


Abfall; Entsorgung

Die Abfallentsorgung wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten für ihr Gebiet wahrgenommen.

Abfallbeseitigungsanlagen; Beantragung der Durchführung eines Plangenehmigungsverfahrens oder Planfeststellungsverfahrens für die Errichtung, den Betrieb und die Änderung von Deponien

Zur Zulassung der Errichtung und des Betriebes oder der wesentlichen Änderung von Deponien ist in der Regel ein abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren einschließlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Abfallentsorgung; Beratung

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.

Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.


Abfallerzeugernummer; Beantragung

Gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer.

Abfallgebühren; Bezahlung

Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.

Abfallrecht; Beratung, Auskünfte und Erstellung von Stellungnahmen

Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden.

Abfallrecht; Vollzug

Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.


Abfallwirtschaft; Informationen

Eine verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist für eine nachhaltige Entwicklung von großer Bedeutung. Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Anzeige

Wer Abfälle sammeln, befördern handeln oder makeln möchte, hat die Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.


Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen.

Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung

Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan beantragen.

Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns

Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung

Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.


Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung

Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.


Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids

Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.


Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung

Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.


Abschleppen über die Autobahn; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Für das Abschleppen über die Autobahn ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.


Abschusspläne; Erstellung, Bestätigung, Festsetzung und Überwachung der Erfüllung

Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild), Auer-, Birk-, und Rackelwild sowie Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, soweit für diese Wildarten überhaupt Jagdzeiten festgesetzt sind.


Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen

Über Herstellungsbeiträge für die öffentliche Entwässerungseinrichtung finanzieren Sie die Errichtung und Bereitstellung einer solchen Einrichtung nach dem Solidarprinzip mit.

Abwasserabgabe; Abgabe einer Erklärung zur Festsetzung oder Beantragung der Verrechnung für Großeinleitungen und Niederschlagswasser

Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären.


Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses

Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.

Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

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