Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

Adresse & Kontakt:

Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Straßenreinigung
Imhoffstraße 97
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 7:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 7:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 7:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 7:00 - 16:00 Uhr
Freitag 7:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.03.2024

Für Sie zuständig

Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Straßenreinigung
Imhoffstraße 97
94315 Straubing
09421/70203-0
09421/70203-17

Rechtsvorschriften

Rechtbehelf



 Zurück zur Ergebnisliste

Benutzen Sie unsere Piktogramme zur Schnellnavigation

Mit einem Klick zur richtigen Info.