Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

Adresse & Kontakt:

Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
Äußere Passauer Straße 75
94315 Straubing

Öffnungszeiten:
Montag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.

Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.

Stand: 03.04.2023

Für Sie zuständig

Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land
Äußere Passauer Straße 75
94315 Straubing
09421/9902-0
09421/9902-22



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